Aus Sicherheitsgründen von innen nach außen aufnehmen erlaubt?

3 Antworten

Solange Sie keinen öffentlichen Bereich (Gehweg, Strasse etc.) oder halböffentlichen Bereich (Treppenhäuser, Flure, etc.) aufnehmen, dürfen Sie das.

Wenn Sie für halböffentliche Bereiche eine Genehmigung vom Eigentümer, bzw. der WEG haben, dürfen Sie das auch, wenn entsprechende Hinweisschilder vorhanden sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gilt IMMER: Wo kein Kläger, da kein Richter! Innerhalb des Gebäudes? Außen werden Kameras so installiert, dass sie nicht die Umgebung zeigen, sondern z. B. den Eingang des Gebäudes observieren.