Aufenthalt in der Türkei?

1 Antwort

Die Niederlassungserlaubnis erlischt in diesem Fall nicht, wenn du dich mindestens 15 Jahre rechtmaessig in Deutschland aufgehalten hast. dein Lebensunterhalt weiterhin gesichert ist und keine besonderen Ausweisungsgruende bestehen. Die fuer deinen Wohnort in Deutschland zustaendeige Auslaenderbehoerde stellt dir auf Antrag eine entsprechende Bescheinigung aus.