Auf Schulklo fotografiert, was soll ich machen?
Hallo erstmal, heute morgen war ich in der Schule auf Klo, während ich in der Schule auf Klo war kamen 2 Jungs aus der Unterstufe um ebenfalls auf Toilette zu gehen. Beide Pöbelten mich daraufhin an und traten gegen die Klotüre während ich dort saß. Anschließend machte einer augenscheinlich ein Foto von mir während ich auf Klo saß und beide sind abgehauen bevor ich sie einholen konnte. Jetzt meine Frage was soll ich tun? Ich weiß nicht wer die beiden waren und konnte sie auch nicht klar identifizieren. Bringt es deshalb was, am Montag die Schulleitung zu informieren? Oder wird es wie so oft einfach ignoriert? Bitte um schnelle Antwort
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Direkt die Schulleitung informieren. Die sind Unterstufe und wissen wahrscheinlich nicht was passiert wenn sie das Bild weiter schicken. Und Erzähl es auch deinen Eltern
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Strandmupfel93/1588256246925_nmmslarge__0_0_3024_3024_72847a07f2b9d9246919acdf825dae2c.jpg?v=1588256247000)
Dringend die Schulleitung informieren ! Eigentlich wäre das schon eine Anzeige wert
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Strandmupfel93/1588256246925_nmmslarge__0_0_3024_3024_72847a07f2b9d9246919acdf825dae2c.jpg?v=1588256247000)
Wer heimlich andere Leute beim Toilettengang filmt, kann sich unter Umständen wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen gemäß § 201a Abs. 1, Nr. 1 StGB strafbar machen. Sollte der Täter die Aufnahmen anschließend verbreiten oder öffentlich zur Schau stellen, kommt überdies eine Strafbarkeit nach § 33 KUG in Betracht.
Erfüllt die Handlung schließlich die Voraussetzung des im Volksmund unter dem Namen „Stalking“ bekannten Verhaltens, ist auch eine Strafbarkeit wegen Nachstellung gemäß § 238 StGB möglich.
Danke für die Antwort. Ich werde mich so bald wie möglich an die Schulleitung wenden.