Auf die Ausgleichsmandate verzichten in der Bundestagswahl?

3 Antworten

Hatten wir schon.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmandat

Bei den Bundestagswahlen von 1949 bis 2009 gab es keine Ausgleichsmandate, daher (und aufgrund der Sperrklausel) entsprach die Sitzverteilung im Bundestag nicht zwangsläufig der prozentualen Zweitstimmenverteilung. [1]
Seit Dezember 2011 galt ein modifiziertes Verfahren der Sitzverteilung für den Bundestag. Im Juli 2012 erklärte das Bundesverfassungsgericht dieses Verfahren für unwirksam. Der Zweite Senat gab mit seiner Entscheidung Verfassungsklagen der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen sowie von mehr als 3000 Bürgern statt.

Dann haben die Parteien, die darauf verzichten, weniger Abgeordnete, als ihnen zustehen würde.