Arbeitsunfall, wer darf mich in einer Gemeinschaftspraxis dann wieder gesundschreiben?
Hallo,
ich arbeite in einem Altenheim und hatte auf dem Heimweg von der Nachtschicht einen Autounfall. Nach vielen Arztterminen, unter anderem einem MRT Termin, muss ich nun wieder zum Durchgangsarzt, welcher in einer Gemeinschaftspraxis tätig ist. Der D-Arzt befindet sich aktuell im Urlaub. Darf mich jeder Arzt aus dieser Praxis wieder „gesundschreiben“ oder muss dies der D-Arzt selbst machen, wenn er wieder aus dem Urlaub zurück ist?
3 Antworten
„Gesundschreiben“ gibt es nicht. Es muss dich daher niemand gesundschreiben. Es gibt allenfalls die Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit. Diese ist aber nur eine prognostische Einschätzung des Arztes. Sobald du dich wieder fit fühlst, kannst du also arbeiten gehen.
Solltest du hingegen eine weitere Arbeitsunfähigkeit wünschen, kannst du die Vertretung aufsuchen. Entweder ist diese direkt in der Praxis vor Ort oder es gibt eine D-Arzt-Praxis, welche die Vertretung übernimmt. In der Regel kann dir die Praxis Auskunft geben, notfalls stellen die sonst gerne auch eine Bandansage ein, wenn du dort anrufst.
https://www.kbv.de/html/25156.php
https://www.bdc.de/wie-sind-die-vertretungsmoeglichkeiten-im-d-arzt-bereich/
Das hab ich dazu gefunden hoffe es hilft dir weiter.
Jeder Arzt hat eine Vertretung, wer dies in deiner Praxis ist, kannst du dort erfragen.
in dieser Praxis ist kein weiterer Durchtangsarzt, deswegen meine Frage, da ich einen Termin in dieser Praxis bekommen habe