Arbeitsunfall oder Körperverletzung beim Filme drehen des Stuntman?
Bei einigen Szenen eines Filmes mit Action oder übertriebenen Aktionen kann es schon mal vorkommen, dass jemand verletzt wird.
Wie ist das von der Justiz zu beurteilen, wenn ein Fitness Studio/muskelbepackter Stuntman einem anderen Stuntman oder Schauspieler mit seiner Faust ausversehen doch einem die Nase bricht oder blaue Flecken entstehen oder leichte gebrochene Hand oder ähnliches? Also wie würde der Richter verfahren? Zählt das AUSVERSEHEN als Arbeitsunfall oder wird hier Fahrlässigkeit begutachtet, weil der Stuntman in der Lage sein muss das einzukalkulieren wie hart/weich die ankommende Faust ins Gesicht?
2 Antworten
Such z. B. nach "körperverletzung boxring", also nach juristischen Bewertungen zu Verletzungen, die man beim Boxen erleidet.
IANAL-Kurzfassung: Im gewissen Rahmen willigt man bzgl. Körperverletzungen zumindest implizit ein. So wird es auch bei deiner Frage sein. Der Richter wird ggf. die Frage stellen, ob man das hätte verhindern können, z. B. weil der "Schläger" zu kurzsichtig war, aber weder eine halbwegs passend korrigierende Brille noch Kontaktlinsen getragen hat.
notting
Kann auch unter Berufsrisiko fallen