arbeiten am Wochenende?

2 Antworten

Das ist durchaus möglich, siehe §§ 16 II, 17 II, 18 II JArbSchG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Natürlich, außerdem bist du Auszubildende und keine Schülerin mehr.
Im Gegenzug kriegst du dafür ja auch einen bzw mehrere Ausgleichstage.