AO im Laufhaus?

3 Antworten

Es ist a. verboten und kann b. auch für den Freier teuer werden, wenn er es verlangt oder dazu nötigt.
Siehe ProstSchG

Nein würde ich nicht in Anspruch nehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lebens & Sexualberatung. Hilfe & Coaching

Nein.

wer ao anbietet, bietet es auch den anderen an, die Gefahr für geschlechtskrankheiten wäre also hoch.

wer ao anbietet ist vermutlich stärker auf das Geld bedacht, wäre ein Hinweis auf zwangsprostitution.

Das gibt es schon ja.

Ich würde das niemals machen. Die Gefahr für Geschlechtskrankheiten ist viel zu hoch.