Antrag auf Unterbrechung des Abendgymnasiums (Abendschule) aus gesundheitlichen Gründen?

2 Antworten

Da musst Du dich mit dem jeweiliges zuständigen Landesschulamt in Verbindung setzten.

PS. Ok, wenn es sich um Abendschule handelt, dann machst Du den zweiten Bildungsweg und bist nicht mehr schulpflichtig. Die Info war zum Zeitpunkt meiner Antwort noch nicht da. Wenn Du die Abendschule besuchst dann ist das Landesschulamt dafür natürlich nicht mehr zuständig. Das musst Du dann mit der Schulleitung abklären.

Vielleicht findest du unter dem Stichwort “Ruhen der Schulpflicht“ oder “Aussetzen der Schulpflicht“ und der Angabe deines Bundeslandes oder womöglich sogar deines Landkreises bessere Suchergebnisse.

So sieht das zum Beispiel für den Landkreis Mittelsachsen aus, ganz willkürlich gewählt: https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/schulpflicht-aussetzen-der-schulpflicht.html

Schule ist Ländersache, jedes Bundesland hat das also anders geregelt.