Antrag auf neue Möbel als Sozialhilfeempfänger?

2 Antworten

Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) wie für die Grundsicherung bei Erwerbsminderung (Grusi) gilt das SGB XII. Dort heißt es in § 31 Einmalige Bedarfe:

"(1) Leistungen zur Deckung von Bedarfen für
1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten [...]
werden gesondert erbracht."

"Erstausstattungen" gibt es aber nur für die erste Wohnung - und oft auch nach einem längeren Aufenthalt im Gefängnis, aber manchmal auch dann, wenn es gebrannt hat oder die Flut da war.

Bei dir war all das nicht der Fall. Du hast offenbar selbst entschieden, die Möbel wegzuwerfen, weil sie Schimmel angesetzt hatten. Das wird aber offenbar von keinem Fachmann empfohlen. Vielmehr sollte man den Schimmel einfach von den Möbeln entfernen, sagt etwa dieses Magazin:

Schimmel auf Holz ist bei Möbelstücken in den meisten Fällen nur ein kosmetisches Problem. Wie Sie ihn von Holz entfernen und wann Schimmel bei baustatisch relevanten Balken ein Problem ist, lesen Sie in folgendem Artikel.

Das hat offenbar auch dein Sozialamt so gesehen. Also kann es nur § 37 Ergänzende Darlehen gewähren.

Wenn du anderer Ansicht bist und auf deinen Zuschuss nach § 31 bestehst, kannst du ja den üblichen Rechtsweg einschlagen: Widerspruch des Bescheids gegen eine Leistung nach § 31, und wenn das nicht hilft, Klage beim Sozialgericht - und im Eilfall auch sofort dort eine Eilklage einreichen (einfach hingehen, die beraten dich dort).

Und wenn du mit dem Darlehen an sich einverstanden bist, aber die Höhe von derzeit 500,- € dir zu niedrig erscheint, kannst du das ebenfalls auf diesem Rechtsweg klären lassen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Ich verstehe Dein Problem nicht ganz. Wieso soll man Dir neue Möbel zahlen, wenn offensichtlich welche zum Aufbauen da sind?

Wie auch immer - neue Möbel bezahlen Jobcenter und Sozialamt nur dann, wenn Du vorher keine besessen hast. Andernfalls handelt es sich um eine Ersatzbeschaffung = Du mußt selber zahlen.

Wenn Du mit den 500 € als Darlehen nicht einverstanden bist, dann lege doch Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde ein.

Der Rechtsweg steht Dir offen ...

Ggf. kannst Du auch die "Umzugsfirma" in Regress nehmen. Je nach dem, was da passiert bzw. nicht passiert ist.