An alle skater/longboarder an Autos hängen mit Board

2 Antworten

Ein Skate- bzw. Longboard ist kein Fahrzeug im Sinne des Straßenverkehrsrechts, sondern "Besondere Fortbewegungsmittel" i. S. d. § 24 StVO. Es gelten die Vorschriften für Fußgänger. Folglich ist grundsätzlich die Benutzung auf der Fahrbahn nicht zulässig. Du musst den Gehweg benutzen. Nach § 31 StVO sind Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen nicht erlaubt. Da auf dem Gehweg aber keine Kraftfahrzeuge fahren dürfen, ist ein Anhängen von dir auch rechtlich nicht zulässig.

Wenn es dumm läuft kannst du eine Strafanzeige nach § 315b StGB ( Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) erwarten.

Klingt gut ist aber selbst für Erfahrene mega gefährlich. ich habe mich mal von einem Kumpel ziehen lassen und das ging echt in die Hose, obwohl er sich mit mir abgestimmt hat. Also im Straßenverkehr mit 20km/h ja aber sobald es schneller wird... Ist einfach unnötig sich solch einer Gefahr auszusetzen! Tricks machen bringt viel mehr Fun.