Amazon KDP Notizblöcke Impressum?

1 Antwort

Die Impressumspflicht für Druckwerke regelt das Landespresserecht; grundsätzlich unterliegen der Impressumspflicht alle Druckwerke, egal ob es sich um einen Roman, eine Anleitung oder ein Notizbuch handelt. Beispiel aus dem Landesrecht von NRW:

Auf jedem im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinenden Druckwerk müssen [...] Firma und Anschrift des Druckers und [...] beim Selbstverlag des [..] Herausgebers, genannt sein. [...]

Amazon / Kindle ist kein Verlag, demnach unterliegst du als Selbstverleger der Impressumspflicht; anzugeben ist sowohl der Verantwortliche für Satz und Druck (Amazon Eu SARL) sowie der Herausgeber (Du) inkl. Name und ladungsfähiger (!) Anschrift.

Für Notizbücher / Druckwerke ohne Text würde ich dir im Übrigen nicht unbedingt zu Kindle Direct raten, die Druckqualität von Grafiken ist dort mMn nicht sonderlich gut, ebenso der Umschlag.

LG