Agelschein Begleit Person mi nehmen?

3 Antworten

Du darfst eine Begleitperson mitnehmen wenn du mind. 14 Jahre alt bist un die Prüfung abgelegt hast. Deine Begleitperson ohne Angelschein darf dir nur beim keschern oder der Landung durch seine Hände behilflich sein. Wenn du ihn mal auswerfen läßt ist das auch kein Problem. Er darf aber keinen Fisch drillen, keine eigene Rute mit sich führen, nicht abschlagen oder töten.

Wenn du aber mit Begleitperson folgendes meinst : " Jugendliche im Alter von 14 J und bestandener Prüfung benötigen einen Erwachsenen mit einem Angelschein zur Aufsicht " Trifft dieses nicht zu ( in NRW ) .

Noch eine Variante. Du nimmst einen Freund mit der nur den Jugendschein hat, und du bist die Aufsichtsperson... Soweit mir bekannt ist muß diese Aufsichtsperson über 18 sein und die Fischeriprüfung abgelegt haben.

Petri wünscht Wolfi

DerRumpelrudi  22.11.2011, 00:13

So weit richtig. Ein Angler, der in NRW oder Niedersachsen die Fischerprüfung bestanden hat gilt ab dem 14.Lebensjahr als vollwertiger Angler und darf Angler, die in Vorbereitung zur Anglerprüfung stehen, beaufsichtigen. Sie müssen sich also zur Prüfung angemeldet haben oder den Jugendfischereischein (gibt es in Nds. nicht) besitzen.

Andere Personen dürfen nur begleiten, aber nicht angeln. Das wäre ja sonst nicht auszuhalten, wenn nur Einer einen "Angelschein" macht und die ganze Stadt würde ihn "begleiten". Eine nicht angelnde Begleitung (ausgenommen Eltern) ist auch nur an öffentlich zugänglichen Gewässerabschnitten gestattet, weil an anderen Stellen nur der Angler mit Fischereierlaubnis ein direktes Uferbetretungsrecht hat.

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mikewolf  22.11.2011, 00:30
@DerRumpelrudi

Hallo Rudi, lange nichts mehr von dir gehört. Danke für den richtigen Nachtrag.

Das wäre ja sonst nicht auszuhalten, wenn nur Einer einen "Angelschein" macht und die ganze Stadt würde ihn "begleiten"

Kein Scherz alles schon dagewesen. Ein R . Deutscher hatte den Schein und die Erlaubniskarte und alle aus der Familie angelten mit. Kein Scherz.

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Freddy88  29.11.2011, 11:02

Das Laden des Fisches ist NUR mit einem Unterfangkescher oder eines geeigneten Hilfsmittels (Fischgreifer, aber Achtung! Auch nicht überall als Landehilfe angesehen!) in Deutschland gestattet! Das sogenannte "Stranden" oder das Landen mit der Hand ist verboten!

Außerdem kann man sich beim Landen mit der Hand den Fisch sowie sich selbst sehr stark verletzten!

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mikewolf  29.11.2011, 21:20
@Freddy88

Die Handlandung von Fischen ( wie Hecht oder Waller ) ist nicht verboten, solange man die Fische nicht über das Ufer zieht. Handlandung bedeutet keineswegs Stranden.

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ja,kann man ,aber sollte der jenige keinen angelschein haben ,darf er nicht mit angeln. man findet aber heute noch privat teiche,wo das nicht so wichtig ist und man da nicht so drauf achtet und doch solltest du darauf acht geben das er richtig mit den fischen umgeht, denn sonst melden sich die anderen angler dazu ,die dürfen sogar deinen angelschein fordern um dich zu kontrollieren ,also musst du ein wenig aufpassen.

ShaadoW 
Fragesteller
 20.11.2011, 14:23

Das wird kein problem sein nur ich meine eine begleit Person, die selber keinen Angelschein hat? Das darf man dann nicht?

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mikewolf  21.11.2011, 20:31
@ShaadoW

man findet aber heute noch privat teiche,wo das nicht so wichtig ist und man da nicht so drauf achtet

Leute mit solchen Tips verleitet ihr andere Angler die sich nicht mit Gesetzen auskennen zum Schwarzangeln = Straftat welches kein kleines Delikt ist.

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Wenn sie dich nicht stören, darfst du auch 100 Leute mitnehmen, die dich begleiten, sofern diese nicht gegen irgendwelche Uferbetretungsgesetze o.ä. Bestimmungen verstossen - nur: angeln oder angelähnliche Handlungen dürfen sie nicht vornehmen. Begleiten im eigentlichen Sinne des Wortes darf dich vom Grundsatz her eigentlich jeder.