Adoptiveltern - Unterhalt?

3 Antworten

Zuerst einmal, wenn du zu Hause wohnen kannst während der Ausbildung, dann müssen die Eltern nicht unbedingt Unterhalt zahlen. Sie stellen dir ja alles zur Verfügung. 

Ansonsten hat jeder Anspruch auf 735 Euro. Du erhälst dein Kindergeld und deine Ausbildungsvergütung. 90 Euro deiner Ausbildungsvergütung kann man abziehen. Bekämst du also 590 Ausbildungsvergütung, dann hast du 500 und das Kindergeld von 192. Dann könntest du noch 43 Euro Unterhalt von deinen Eltern fordern. 

Zuschüsse gäbe es BAB, aber die gibt es auch nur, wenn man wegen der Ausbildung ausziehen musste und wenn die Eltern nicht genug Einkommen haben. 

Solange es keinen Grund wie eine weit entfernete Ausbildungsstelle gibt, kannst du zwar ausziehen, aber deine Eltern müssen nicht für dich aufkommen. Sie bieten dir freies Wohnen...

Erst einmal bekommst du Ausbildungsvergütung, die wird bis auf 90,-- Euro voll angerechnet. Als auswärts wohnendem Kind in Schul-oder Berufsausbildung ständen dir 735,-- Euro zu.

Davon hat die Nettoausbildungsvergütung minus 90,-- Euro Aufwandspauschale ab. Dann kannst du das Kindergeld in Höhe von 192,-- Euro an dich abzweigen lassen.

D.h. 735,-- - 192,-- Kindergeld = 543,--. Liegt deine Ausbildungsvergütung darüber, steht dir nichts mehr zu.

BAB, Wohngeld o.ä. auch nicht.

Ansonsten den Rest von den Eltern einfordern.

Dir stehen 735€ inklusive Kindergeld abzüglich Azubigehalt zu. Das Azubigehalt wird bis auf 90€ angerechnet.

Vorrangig Unterhalt musst Du BAB beantragen.

Hilfe zum Ausziehen steht Dir nicht zu, das musst Du selbst wuppen.