Abteilungswechseln in der Ausbildung Pflicht?

5 Antworten

Der Betrieb ist verpflichtet, dir die Ausbildungsinhalte gemäß Ausbildungsrahmenplan beizubringen.

Das kann durch Abteilungswechsel passieren, dass kann theoretisch aber auch eine einzige übernehmen.

Warum die IHK nicht hilft, häntg stark davon an, was du mit welcher Begründung dort angefragt hast. Wenn du einfach mit "ich darf die Abteilung nicht wechseln" kommst, denken die sich "ja, und?". Wenn du hingegen dahin gehst und sagst, dass dein Betrieb dir viele Themen des Ausbildungsrahmenplans nicht beibringt, möglichst mit Details wsa du in der einen abteilung machst bzw. nicht machst und Wechsel zu entsprechenden Abteilungen mit den Themen verweigert werden, wäre es ggf. schon eine andere Reaktion.

Ich weiß nicht ob es Pflicht ist. Ich glaube das macht jeder Betrieb unterschiedlich. Also alles in Ordnung. Ist zwar nicht schön, aber kann man nichts machen.

Ich denke nicht das es Pflicht ist, es ist nur so das man durch den Abteilungswechsel ein besseres Verständnis für die Zusammenarbeit der verschiedenen Bereiche untereinander hat, aber verpflichtend ist das nicht.

Wichtig ist aber auch das du in der Abteilung eingesetzt wirst die deinem Ausbildungsberuf entspricht und nicht als Kaufmann im Lager oder ausgenutzt wirst.

Steht im Ausbildungsrahmenplan.

Alternativ könntest du dichmal an einem Berufschullehrer ( vertrauenslehrer) Lehrlingswart der IHK oder den Betriebsrat wenden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Handwerksmeister und Ausbilder

In deinen Ausbildungsrahmenplan ist genau festgelegt, welche Arbeitsfelder du erlernen musst. Wenn du diese Arbeitsfelder in einer abteilung lernen kannst, ist das okay.