Abmelden von der sportwoche!

2 Antworten

Ich nehme an, es handelt sich um eine Zeitschrift. Deine Tochter ist vermutlich noch minderjährig. Damit kann sie Rechtsgeschäfte ohne elterliche Zustimmung nur im Rahmen des üblichen Taschengeldes schließen. Für z.B. eine 14jährige wird man etwa 20 Euro pro Monat rechnen. Für ein älteres Kind (16 - 18 Jahre) so 30 - 40 Euro pro Monat. Übersteigt die Abogebühr diesen Rahmen, können die Eltern die Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft verweigern. Ansonsten: Per Einschreiben (mit Rückschein) kündigen. Jährliche Kündigung muß möglich sein. Aber vielleicht wäre ja auch eine Freundin Deiner Tochter bereit mit 20% Ermäßigung (die die Tochter von ihrem Taschengeld zahlt) das Abo zu übernehmen?

SchUG § 45 besagt, Keine Teilnahmepflicht besteht, wenn die Schüler oder Schülerinnen im Rahmen einer Schulveranstaltung außerhalb des Wohnorts übernachten müssen. In diesem Fall bedarf die Nichtteilnahme an der Schul-veranstaltung keiner weiteren Begründung.