Abbuchung schon vor eigentlicher Valuta?

2 Antworten

Valuta heißt wörtlich übersetzt Wert. Einerseits wird dieser Ausdruck im Bankwesen für die Festlegung des Datums, an dem auf einem Konto eine Belastung oder eine Gutschrift wirksam vorgenommen wird, verwendet - die Valutierung. Andereseit werden unter  Valuta ausländische Währungen bezeichnet.

Übernommen von einer Internetseite, inkl. Rechtschreibfehlern.

Das bedeutet: bei Dir wurden bisher nur vorgemerkte Buchungen angegeben. Die tatsächlichen Buchungen ( Valuta - Valutierungen ) erfolgen am 19.04.2022 .

Als Valuta wird bei diesen Abbuchungen ein Tag nach den jetzigen Feiertagen angegeben

Der 19.04.2022, richtig? Dann ist alles in Ordnung. Deine 2 Buchungen sind einfach nur vorgemerkt, und werden am 19.04.2022 weiterbearbeitet, bzw. endgültig gebucht.

Sie stehen dann nicht mehr in den vorgemerkten Umsätzen, sondern in den tatsächlichen Buchungen.

Ich dachte, dass Valuta jedoch im Prinzip der Tag wäre, an dem eine Abbuchung wirksam ist.

Das stimmt auch. Und deine Valuta wird der 19.04.2022 sein.

Anders: gibst Du eine Online-Überweisung auf, dann wird diese in der Regel nicht angenommen, wenn das erforderliche Guthaben dafür nicht vorhanden ist.

Möglich ist hier aber auch, dass der Betrag zunächst von deinem Bankkonto abgezogen, und am nächsten regulären Banktag wieder zurückgebucht wird. Du also kurzfristig, oder länger im Minus bist.

Beispiel: wenn Du die Überweisung am letzten Donnerstag ( einen Tag vor Karfreitag ) Abends oder später aufgegeben hast.

Dann wird zum Beispiel Donnerstag, 14.04.2022, 19 Uhr, der Betrag von deinem nicht ( ausreichend ) gedeckten Konto eingezogen. Du bist dann im Minus. Aufgrund der Feiertage und des Wochenendes, wird dieses Minus erst am Dienstag, 19.04.2022, wieder ausgeglichen, und der Überweisungsbetrag deinem Bankkonto zurückgebucht.

In dem Fall wirst Du von deiner Bank per Briefpost über die gescheiterte Überweisung informiert. Dazu ist deine Bank gesetzlich verpflichtet. Sie darf für diese Benachrichtigung ein Entgelt verlangen, welches sich an den tatsächlichen Kosten der Bank zu richten hat.

Gibst Du eine Online-Überweisung auf und hast genügend Guthaben für diese, dann wird der Betrag grundsätzlich von deinem Bankkonto abgezogen. Egal welcher Tag ist und egal welche Uhrzeit.

Am nächsten regulären Bankarbeitstag bucht deine Bank dann diese Zahlung zur Empfängerbank.

Hi! Die Valuta ist ausschliesslich massgeblich für die ZINSBERECHNUNG, d.h. es wird quasi parallel zum Saldo auf dem Auszug ein Saldo für die Zinsberechnung geführt. In Deinem Fall waren die beiden Einzüge bereits am Freitag auf dem Konto gebucht = der Buchungstag.

Für den Kontoabschluss aber gelten die Belastungen wie Du schreibst erst ab Dienstag ... was in dem Fall ein Vorteil für Dich ist, denn rechnerisch sind die beiden Zahlungen bisher nicht vorhanden.

Das kann aber auch anders herum sein, nämlich dann, wenn Gutschriften mit späterer Valuta kommen und Du dadurch RECHNERISCH ins Soll kommst und Sollzinsen auftauchen, selbst wenn nie ein Minussaldo auf dem Auszug vorhanden war.

Ich hoffe, ich habe es verständlich dargestellt. Gruss

eatupyourgreens 
Fragesteller
 17.04.2022, 14:29

Ah, verstehe, also mit anderen Worten war dann der Freitag ein Buchungstag (= Abbuchung wurde auf Konto wirksam, dadurch verringerter Kontosaldo), aber effektiv ist es erst am Dienstag so richtig wirksam und offiziell. Buchungstag muss also nicht zwangsweise Valuta-Tag sein, sondern kann getrennt betrachtet werden.

Ich hatte gerade meinen Kontoauszug vom letzten Monat gesehen und da war tatsächlich auch so ein Fall wie du beschrieben hast. Da kam eine Gutschrift, aber erst Tage später wurde das Valuta vermerkt.

Vielen Lieben Dank für deine Erklärung! Ich hätte ansonsten Panik gemacht, dass das Geld jetzt nochmal nach den Feiertagen abgezogen wird :)

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DonCredo  17.04.2022, 14:32
@eatupyourgreens

Genau, richtig verstanden. Früher konnten die Banken damit Geld verdienen, in dem sie die Gutschriften später valutiert haben, aber das wurde vor einigen Jahren abgeschafft. Heute kommt das nur noch in besonderen Fällen wie z.B. den Feiertagen vor oder es wird vom Absender eine Valuta vorgegeben, die dann übernommen wird. Gruss

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eatupyourgreens 
Fragesteller
 17.04.2022, 14:35
@DonCredo

Vielen Lieben Dank für deine Erklärungen!
Die helfen mir gerade wirklich sehr viel weiter und verringern meine Sorgen.
Ich wünsche dir frohe Ostern :)

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JuristHelfer  17.04.2022, 14:45
Die Valuta ist ausschliesslich massgeblich für die ZINSBERECHNUNG

Nein. Sowohl für die Zinsberechnung, als auch das sie den tatsächlichen Zeitpunkt einer Wertstellung erfasst. Das "ausschließlich" ist demnach falsch.

https://www.rechnungswesen-verstehen.de/lexikon/valuta.php

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DonCredo  17.04.2022, 14:48
@JuristHelfer

Kann es sein, dass Du ein Erbsenzähler bist und nur drauf wartest, dass Du Dinge nachlesen und andere belehren kannst? Warum hast Du nicht die Antwort gegeben ... ach so klar, Du musstest ja erst nachlesen ... 😉

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JuristHelfer  17.04.2022, 14:53
@JuristHelfer

Habe aus Versehen "ausschließlich" statt "ausschliesslich" zitiert. Zähle also auch bei mir selbst Erbsen....

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JuristHelfer  17.04.2022, 14:55
@DonCredo

Nein. Nicht unbedingt. Aber es sollte alles korrekt sein, Herr Credo. Meine Antwort ist ja dann ebenso nur die halbe Wahrheit. Wie deine nicht verkehrt. Aber es fehlt halt etwas.

Dein letzter Satz spricht dann wieder für deinen schlechten Charakter, weswegen ich bei so Jemanden gerne Erbsen zähle.

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