Ab wie vielen Jahren darf man in Italien/Südtirol leichte Arbeiten machen?

1 Antwort

Europaweit können Kinder auch für „gelegentliche oder kurzfristige Hausarbeiten in einem Privathaushalt oder Arbeiten in Familienbetrieben, sofern diese Arbeiten als für junge Menschen weder schädlich noch nachteilig noch gefährlich anzusehen sind“ eingesetzt werden (Art. 2). Lediglich Italien schränkt diese Ausnahme auf Jugendliche im Alter zwischen 15 und 18 Jahren ein (DLEG 977/1967).

https://www.jugenddienst.it/de/jugenddienste/jugenddienst-obervinschgau/taetigkeit-jugenddienst-obervinschgau/schwerpunkte/kinder-jugendarbeitsschutz-2043.html