ab wann zwangseinweisung?

4 Antworten

Wer durch die psychische Erkrankung in erheblichem Maße die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Ordnung gefährdet, kann gegen oder ohne seinen Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer sonst geeigneten Weise untergebracht werden.

Insbesondere auch in dem Fall, wenn jemand sein Leben oder in erheblichem Maß seine eigene Gesundheit gefährdet. Besonders nach begangenen Selbstmordversuchen ist es üblich, dass die Menschen in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden.

Ein Beispielsfall hierfür ist es, wenn die Feuerwehr und der Rettungsdienst nachts an den Rhein gerufen werden, weil sich dort jemand in suizidaler Absicht in die Fluten gestürzt hat. Der diensthabende Notarzt ordnet, nach einer erfolgten Rettung aus dem Wasser, eine Einweisung in die zuständige Notaufnahme der nächsten psychiatrischen Fachklinik an.

Ein zweiter Beispielsfall ist es, wenn ein Patient, der nach einem Verkehrsunfall zur Beobachtung in ein Krankenhaus eingeliefert wurde, aber selbst körperlich unverletzt ist, bei der Nachricht, dass die Mitinsassen im verunglückten Fahrzeug den Unfall nicht überlebt haben, eine solche enorme psychische Krise bekommt, dass eine sichere Übernachtung im Krankenhaus nicht mehr gewährleistet ist. Der Oberarzt vom Dienst reagiert daher zügig und lässt den Patienten in eine Fachklinik für psychische Erkrankungen transportieren.

Durch unterschiedlichen Regelungen wird deutlich, dass die psychiatrischen Einrichtungen eine (Bundes-)Ländersache sind. Daher unterscheiden sich auch die Gesetze. In Bayern gilt beispielsweise ein Unterbringungsgesetz, im Nachbarbundesland Hessen trägt dieses hingegen den Namen Freiheitsentziehungsgesetz.

Eine Maßnahme, beispielsweise eine Fixierung am Bett, darf nur vorgenommen werden, wenn sie absolut notwendig ist und das Mittel im Verhältnis zum Ziel angemessen erscheint, oftmals ist hierfür jedoch eine richterliche Anordnung nötig, die man sich vor der Fixierung noch einholen muss. Recherchiert aus dem Minilex

user8252827255 
Fragesteller
 16.02.2021, 19:03

danke für die antwort!! :)

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Hallo, habe jetzt ganz neu mit einer Psychotherapie angefangen weil ich einfach nicht mehr weiter weiß und ich oft Suizidgedanken habe. Meiner Psychotherapeutin habe ich gesagt, dass es ab und zu mal so sei. Dass ich bereits einen Abschiedsbrief geschrieben habe, habe ich ihr noch nicht gesagt da ich Angst, dass ich dann in die Psychatrie eingewiesen werde. Ist das schon ein Grund wenn man nur einen Brief geschrieben hat? Wäre sehr dankbar wenn ich hier mit euch meine Gedanken teilen kann. DANKE

Ist aber logisch oder ?

bevor du oder andere geschädigt werden sollte reagiert werden .

Stevie1810  01.05.2023, 23:10

Jein. Also ich finde, man darf niemanden gegen seinen Willen einweisen, wenn dieser sein Leben beenden möchte, da nur der Person selbst das Leben gehört. Solange er nicht Unschuldige da hineinzieht, sollte er selbst im vollen Maße über sein Leben oder eben dann auch über seinen Tod entscheiden dürfen.

Nur meine Meinung.

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Wenn du dir oder anderen ernsthaft etwas antuen willst und ich rede nicht gleich von mord oder selbstmord . Gewaltfantasien wo du dir vorstellen könntest es wirklich irgendwann zu tun

user8252827255 
Fragesteller
 16.02.2021, 19:27

auch schon bei gewaltfantasien wo man sich vorstellen könnte das man es macht? das wusst ich noch nicht, dankee :)

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