Ab wann ist es eine Ruhestörung?
Ein Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage zu folgendem Szenario:
wir wohnen zur Miete in einem Vier Familien Haus. Darunter befindet sich eine Art Party Keller der regelmäßig für Privat Partys vermietet wird. Nun ist es so das es vorwiegend Freitag und Samstag sehr laut ist bis spät in die Nacht so wie heute Nacht 4.45 Uhr bis Ruhe war. Laute Musik und die Gespräche der Raucher vor der Türe sind schon extrem!
Alle versuche mit dem Vermieter des Party Kellers sowohl auch den Mietern zu sprechen das es einfach ab einer gewissen Zeit etwas leiser werden soll sind gescheitert.
Natürlich möchte man ungern der Spielverderber sein und da regelmäßig die Polizei anrufen aber für mich ist es echt schwer da ich in der Gastro beschäftigt bin auch natürlich oft am Wochenende arbeiten muss.
Jemand eine Idee wie man das regeln könnte oder ab wann es sich wirklich um eine Ruhestörung handelt?
Der Raum ist natürlich gewerblich vermietet aber liegt trotzdem in einem Wohngebiet.
4 Antworten
Eine Nachtruhe gilt normal ab 22 Uhr. Allerdings kann man immer auch Ausnahmen vereinbaren. Wenn es mal lauter wird, kein Problem. Ist das aber permanent der Fall, geht das nicht und hier ist die zentrale Frage: Inwieweit ist so ein Partykeller eigentlich rechtens? Das weiß ich nicht und verweise deshalb hier auf einen Mieterschutzbund oder eine andere Vereinigung für Mieter. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Partykeller so funktionieren und vermietet werden kann, dass er am Ende dazu führt, dass keiner in dem Haus mehr seine Ruhe bekommt.
Liebe Grüße
Vielen Dank für deine Antwort! Das mit dem Mieterbund oder Schutzverein ist wirklich eine gute Idee da mal nachzuhaken. Ich dachte erst daran morgen mal bei der Polizei nachzufragen wie man in so einem Fall vorgehen kann. Ich finde das Verhalten einfach nur Rücksichtslos!
Du musst zum Anwalt gehen. Der kann dann abmahnen und drakonische Strafen androhen und durchsetzen!
Das hat nichts mit Spielverderber zu tun.
Mietminderung ist auch möglich.
Dem Ordnungsamt nen Tipp geben bzw. der Polizei,dass es illegale gastronomische gewerbliche Partys da gibt...ein Unding in einem normalen Wohnhaus und zu den Zeiten nicht nur eine Zumutung sondern schlicht nächtliche Ruhestörung/Belästigung. Sowas muss sich niemand bieten lassen. Wenn der VM meinst er macht da nichts kannst du auch die Miete kürzen aber du musst auch Zeugen haben wie z.b. Polizeieinsätze.
Ab 22 Uhr hat Ruhe zu herrschen. Ruf die Polizei. Jedes Mal. Nur das hilft. Führe zudem ein Lärmprotokoll
Es ist irrelevant, dass das Ding gewerblich als Partykeller vermietet werden darf, die Anwohner dürfen deswegen trotzdem nicht gestört werden - und liegt in der Verantwortung der Vermietung.