Ab wann darf beim Hauskauf kein Inventar mehr mitgenommen werden?
Hallo
ich hoffe hier ein wenig Antwort zu finden, da ich etwas verärgert bin.
Wir wollten bzw wollen ein Haus kaufen. Der Makler meinte es wäre ein Festpreis und das Inventar wäre mit dazu, nur kleine Erbstück wollten die jetzigen Besitzer noch mitnehmen. Damit sind wir einverstanden und haben zu gesagt. Wir warten aktuell noch auf den Notartermin aber seid der Zusage sehen wir immer wieder, wie Inventar das Haus bzw Garten verlässt. Was natürlich keine „Erbstücke“ so wirklich sind, wie zum Beispiel der Rasenmäher, Feuerholz, Kohle, Wasserfässer etc.
Ab wann dürfen den die jetzigen Besitzer nix mehr verändern? Wir haben uns das Haus ja angeschaut und zu gesagt, so wie es war als wir es sahen. Gibt es da eine Regelung?
5 Antworten
Ihr kauft eine Immobilie... Rasenmäher und Feuerholz gehören zu mobilen Gegenständen.
Normalerweise kauft man ein Haus ohne weiteres Inventar - und wenn Inventar verkauft wird sollte man es explizit im Kaufvertrag mit Einzelpreis aufführen, da für Inventar keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss.
Da ihr noch nicht beim Notar wart, gehört das Haus mit allem noch dem Verkäufer. Und dieser kann damit machen, was er möchte. Eure Chance besteht jetzt darin, den Kaufpreis entsprechend zu drücken. Da müßt ihr euch entscheiden, ob euch das die Sachen, die der Verkäufer jetzt entfernt am Ende auch wert sind. Wenn ihr euch darüber nicht einig werdet, können natürlich beide Parteien immer noch auf das Geschäft verzichten.
Noch gehört das den jetzigen Eigentümern. Da der Notartermin noch nicht war, kann der Kauf auch noch abgebrochen werden.
Andererseits beinhaltet der vereinbarte Kaufpreis die Objekte zum Zeitpunkt der Vereinbarung. Ihr könntet also den Makler oder die Verkäufer fragen bis wann die Gegenstände zurückgebracht werden oder euch vor dem Notartermin auf einen neuen Preis einigen - dann mit der Bedingung, dass danach nichts mehr entfernt wird.
Nach dem Notariat und der Preiserfüllung kommt da ein Schloß vor !
Das heißt das der Vertrag geändert werden muß , weil das alte Gerümpel nicht mehr vorhanden ist !
ich bin der meinung, ab dem Tag wo Ihr das Haus besichtigt habt und zugesichert wurde das, das inventar dazugehört darf nichts mehr mitgenommen werden
ausser die Erbstücke von denen die Rede war
das hätten sie vorher tun sollen
wie ihr damit umgeht müsst ihr entscheiden
sprecht noch mal mit dem Makler