Hauskauf mit Photovoltaikanlage?

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Einige Anregungen, was zu beachten ist, findest Du z.B. hier (Modell Dach verpachten / vermieten):

https://www.photovoltaik-web.de/photovoltaik/dacheignung/dach-mieten-und-vermieten

https://www.solaranlagen-abc.de/dachflaeche-vermieten/

Wichtig ist, dass die Punkte:

  • Laufzeit des Vertrags
  • Verantwortung während der Laufzeit
  • Vergütung
  • evt. Versicherung durch Betreiber
  • Übernahme (nach Ende der Laufzeit)
  • ....

klar geregelt sind.

GFS18  29.08.2019, 15:12

Vielen Dank für den "Stern" und viel Freude am (neuen) Eigenheim.

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Beachten solltest du auf jeden Fall noch, dass - sofern mal ein Feuer ausbricht - die Feuerwehr euer Haus komplett abbrennen lassen wird. Photovoltaik ist für einige Feuerversicherungen ein Ausschlusskriterium, da man den Strom nicht abklemmen kann. Ergo, löschen nicht möglich. Das Gespräch hatte ich letztens erst mit einem Sachverständiger vom VdS und dem Versicherer, im Zusammenhang mit der Brandschau im Betrieb.

Dass das Eigentum nicht in eurem Besitz übergeht, finde ich komisch. Da will sich wohl jemand eine zweite Einnahmequelle offen halten, Pacht für den Aufbau auf DEINEM Dach verlangen.

GFS18  26.08.2019, 09:11

Bisher ist in Deutschland noch kein Feuerwehrmann bei der Brandbekämpfung durch PV-Strom verletzt worden. Ein Fallbericht, der durch die Presse ging, hatte Solarthermie-Kollektoren mit PV-Modulen verwechselt. Auf dem entsprechenden Haus war gar keine PV-Anlage installiert. „Durch flächendeckende Schulungsmaßnahmen bei den Feuerwehren konnten anfängliche Unsicherheiten behoben werden. Wie bei jeder Elektroinstallation kann man je nach Strahlart auch bei Photovoltaikanlagen mit Wasser aus ein bis fünf Meter Abstand sicher löschen. Alle Behauptungen, die Feuerwehr habe ein brennendes Wohnhaus wegen der Photovoltaik nicht gelöscht, stellten sich bei bisherigen Recherchen als falsch heraus.“ [ISE6]

Aus: https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/aktuelle-fakten-zur-photovoltaik-in-deutschland.pdf

Seiten 79-80

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Wenn der Vorbesitzer des Hauses die Photovoltaik-Anlage behalten möchte, muss er Euch Miete für die Dachfläche zahlen, die Ihr aber mglw. versteuern müsst. Ausserdem sollte schriftlich festgehalten werden, dass er die Abrisskosten nach Ende der Nutzung bezahlt.

Woher ich das weiß:Recherche

Interessant. Ich würde mich nicht darauf einlassen!

Für den Fall, dass es nicht anders zu erwerben ist, würde ich einen Vertrag von einem Anwalt aufsetzen lassen, der mehr Eventualitäten sich ausdenken kann, als du und ich.

Eine Pacht für die Dachfläche wäre das Mindeste, was du fordern solltest!

gutachter631  26.08.2019, 10:01

Eine andere Alternative wäre, den Kaufpreis zu reduzieren. (Vereinbarte Dachmiete x Laufzeit) und Berücksichtigung von Preissteigerung. Hätte für Dich den Vorteil, dass Du eine niedrigere Grunderwerbssteuer bezahlst. Der Betreiber der PV Anlage könnte durch eine Dienstbarkeit im Grundbuch abgesichert werden.

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Geh zu einem Anwalt und lass dazu einen Vertrag aufsetzen! Immerhin nutzt der Eigentümer der Anlage dann DEINE Dachfläche und das würde ich nicht umsonst gestatten.

Ob das Ganze dann über Pacht oder Miete läuft, kannst du beim Anwalt erfragen oder auch beim Haus- und Grundstückseigentümerverein. Dem solltest du ohnehin beitreten.