3. Versuch nicht bestanden, wie Widerspruch einlegen?
Grüßt Euch! Ich habe eine Prüfung an der Uni zum dritten Mal nicht bestanden und das Prüfungsamt hat mich darauf hingewiesen, dass ich Widerspruch einlegen kann. Allerdings muss ich den begründen, wie mache ich das am Besten? Ich hoffe auf hilfreiche Antworten, ich bin zur Zeit leider sehr verzweifelt. MfG Heilo123
7 Antworten
Dringender Rat: Anwalt! Denn bei einem Widerspruch musst du hieb- und stichfeste Argumente liefern.
Am ehesten gelingt das, wenn formale Dinge im Verlauf der Prüfung von Seiten des Prüfungsamtes nicht eingehalten worden sind.Sollte dich in irgendeiner Weise das Verschulden (nicht gelernt, gesundheitliche Mängel waren dir vor der Prüfung bekannt...) treffen, hätte dein Widerspruch ohnehin keinerlei Erfolgsaussichten. Früher gab es eine Art "Gnadenersuch..."
Die haben dich darauf hingewiesen weil das ihre Pflicht ist damit es nicht aus formalen Gründen anfechtbar ist. Das heißt nicht das der Widerspruch eine Aussicht auf Erfolg hat.
Frag beim Prüfungsamt nach, allerdings wirst du schlechte Chancen haben.
Du schreibst auf EIGENE Verantwortung mit und wenn du den Stoff nicht kannst hast du Pech gehabt. Normal hat man bis eine Woche vorher Zeit sich abzumelden.
Das wäre ggf. ein Ansatz für einen "formalen" Fehler! Dieses Verfahren müsste als "nicht rechtmäßig" beurteilt werden - dann hast du eine Chance!
Was ist denn deiner Meinung nach der Grund warum du die Prüfung nicht bestanden hast?
Zu wenig gelernt? Nervosität? druck durch Umfeld?
Ein guter Grund kann nur dann gegeben sein wenn du auch einen plausibel erklären kannst wie zb.: Ich konnte die Prüfung nicht einwandfrei schreiben daher ich aufgrund meines Familiären Umfeldes gezwungen war mich um Sie zu kümmern (Krankheit etc)
Dein Lehrer behandelt dich nicht richtig "Voreingenommene Meinung etc"
Wird in denn meisten Fällen angenommen und du darfst nochmal antreten.
Dann aber richtig ins Zeug legen. 3mal durchfallen heißt du machst etwas gravierend falsch beim lernen für die Prüfung.
mfg Durain
Du kannst Widerspruch einlegen, wenn Du der Meinung bist, falsch oder ungerecht beurteilt worden zu sein. Du mußt die Stellen und / oder Begebenheiten nennen in denen die Prüfer falsch bewertet haben. Eine pauschale Widersprechung nützt nichts.
Auch wenn man beim selben Prüfer andere Prüfungen schon bestanden hat?
Bei uns muss man sich leider in der 5-6 Semesterwoche für die Prüfung anmelden und abmelden geht danach nicht mehr.