2 bedarf Gemeinschaft wegen Kündigungsfrist alte Wohnung?

2 Antworten

Du musst natürlich nicht in der alten Wohnung bleiben und kannst auch mit in die neue ziehen.

Du musst eben nur von der alten Wohnung die Miete bis Ende des Kündigungszeitraums weiter zahlen.

Ob das Amt für diese Zeit die Doppelmiete übernimmt, hängt davon ab, ob das Amt dem Umzug zugestimmt hat, dann sollte das Amt auch ggf sogar Umzugskosten oder Kaution übernehmen.

Ergo erst beim Amt dem Zusammenzug angeben und die Kosten beantragen, dann Wohnung suchen, ok vom Amt holen, das die Kosten übernommen werden.

Ich glaube bis zu 2 Überschneidungsmonate zahlt das Amt, da eine normale Kündigungsfrist ja 3 Monate ist.


Angstmacher547 
Fragesteller
 21.05.2024, 17:50

Ich glaube die stimmen nicht zu was dann ? Die Miete ist leicht über der Vergleich Miete

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berlina76  21.05.2024, 18:01
@Angstmacher547

Dann habt ihr ein Problem.

Ab zum Amt mit euch beiden und den Sachverhalt klären.

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Angstmacher547 
Fragesteller
 21.05.2024, 20:00
@berlina76

Denkst du die helfen ? Ja ich muss einen kompletten BG Antrag abgeben bis Ende der Woche

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