12 Klasse FOS in Hessen wiederholen Regelung?
Ich würde gerne wissen, ob man die 12 Klasse der FOS wiederholen darf wenn man mit absicht durch die Prüfungen fällt und man die Noten generell nicht mehr auszugleichen sind? Wichtig ist noch dass die Person die 11 Klasse auf der Schule bereits wiederholt hat und sich jetzt nicht sicher ist ob sie auf dem oben genannten weg überhaupt nochmal wiederholen darf..
1 Antwort
Die Verweildauer in der Fachoberschule Organisationsform A beträgt höchstens vier Jahre (vgl. § 8 APrO-FOS). Wenn die Person bisher, dass jetzige Jahr eingerechnet, drei Jahre auf der Schule war, darf sie noch ein weiteres Jahr auf der Schule verweilen.
Ich weise außerdem auf § 27 APrO-FOS hin. Ggf. ist Rücktritt von der Abschlussprüfung möglich, am besten einfach mal mit dem Klassenlehrer sprechen.