Familiengründung

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Frage zu Elterngeldantrag (Basiselterngeld)?

Hallo, ich habe eine Frage zum Elterngeldantrag, da dieser mich überfordert.Folgendes Szenario:Ich bin Hausfrau ohne Einkommen und mein Ehemann arbeitet vollzeit. Mein Ehemann hat allerdings vor, im 7 und 8 Lebensmonat fuer zwei Monate in Elternzeit zu gehen.1. Wie beantrage ich nun meine Monate und die meines Mannes? Muss ich bei mir angeben, dass ich vom 01.-12 Lebensmonat Basiselterngeld (300€) beantrage?2. Muss mein Ehemann einen gesonderten Antrag stellen, wo er nur Basiselterngeld fuer den Monat 7 und 8 beantragt, weil er dann in Elternzeit ist?3. Wenn dies der Fall ist, würden wir ja quasi beide gleichzeitig elterngeld beziehen, ist das überhaubt möglich?Würde mich über eine Rückmeldung freuen, von jemanden, der ein wenig mehr Wissen verfügt als ich :)LG

Elternzeit Krankenversicherung Wer bezahlt?

Hallo zusammen,ich habe eine Frage zum Thema Elternzeit und Krankenversicherung:Vor zwei Jahren habe ich ein Jahr Elternzeit genommen und in dieser Zeit auch ein Jahr Elterngeld bekommen. Währenddessen war ich ganz normal krankenversichert. Pro Kind stehen ja insgesamt 3 Jahre Elternzeit zur Verfügung – ich habe also noch 2 Jahre übrig.Jetzt plane ich, erneut für 4 Monate Elternzeit zu nehmen, diesmal aber ohne Elterngeld.Ich war bis Ende April über meinen Arbeitgeber pflichtversichert. Seit Mai bin ich in unbezahltem Urlaub, weil ich aktuell eine Meisterschule besuche. Diese Zeit soll als Elternzeit gelten.Meine Frage ist nun:Bin ich in dieser zweiten Elternzeit (ohne Elterngeld) weiterhin kostenlos gesetzlich krankenversichert – so wie beim ersten Mal? Oder muss ich jetzt Beiträge selbst zahlen?Ich danke euch schon mal für eure Antworten

Bemessungsgrundlage Elterngeld - Zählt der Firmenwagen dazu?

Hallo, Ich haben neben meinem normalen Bruttogehalt einen Firmenwagen. Nun werde ich bald in Elternzeit für 1 Jahr gehen. Während dieser Zeit gebe ich den Firmenwagen ab und habe auch kein sonstiges Einkommen. Wird der geldwerte Vorteil des Firmenfahrzeugs mir aber auf die Berechnung meines Elterngeldanspruchs angerechnet? Ich finde online nur Aussagen über die Berücksichtigung während der Elternzeit. Mir geht es aber um die Berechnung der Höhe des Elterngeldes. Hier wird ja das Bruttoangegeben, wovon ein pauschalen Netto ermittelt wird, welches dann als BMG für das Elterngeld dient. Ist das anzugebende Brutto dahingehend mit oder ohne Firmenwagen? Für mich würde das gut 200 € mehr Elterngeld bedeuten, wenn das Brutto einschließlich geldwerten Vorteil ist. Danke vorab!