Wohnwand und Ecksofa bestellt

3 Antworten

Wenn etwas direkt gebaut wird, was passend für einen bestimmmten Einbau hergestellt wird, dann ist das eine Vorauszahlung für die Bestellung des Käufers, da sie woanders keine Verwendung finden kann, und nicht anderweitig genutzt werden kann. Das darf aber nur verlangt werden, bei Sonderwünschen, nicht bei allgemeimen Verkaufsgegenständen.

Man kann es nicht oft genug sagen: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

Haben Sie nicht das Kleingedruckte gelesen?


ClaudiM789 
Beitragsersteller
 21.07.2025, 19:14

Nein, habe ich erst zuhause gelesen. In der AGb steht nichts drin, Aber die ist von 2021

Ja das ist normal.

Und einen Kaufvertrag sollte man lesen BEVOR man ihn unterschreibt.