Wer schweigt, stimmt zu!
Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.
2 Antworten
Ja und die Verantwortlichen schweigen schon sehr lange...
https://www.youtube.com/watch?v=16uhS-Iqi7E
https://de.wikipedia.org/wiki/Business_Plot
https://de.wikipedia.org/wiki/Smedley_D._Butler
Sie kommen ihrem Ziel immer näher :-/
Ja ist ein Verbrechen laut unseren Grundgesetz.
Artikel 20 Absatz 4 GG: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Artikel 18 GG: Wer Grundrechte wie Meinungsfreiheit oder Versammlungsfreiheit dazu missbraucht, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bekämpfen, kann diese Rechte verlieren – durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Parteiverbotsverfahren: Parteien, die aktiv gegen die Demokratie arbeiten, können verboten werden.
Wann Zuschauen strafbar sein kann:1. Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)Wenn jemand in einer Notlage ist (z. B. wird angegriffen oder verletzt) und du nicht hilfst, obwohl es dir zumutbar wäre, kann das strafbar sein.
- Beispiel: Du siehst, wie jemand zusammengeschlagen wird, und rufst nicht die Polizei – das kann eine Straftat sein.
Wenn dein Verhalten die Tat unterstützt – auch passiv – kann das als Beihilfe gewertet werden.
- Beispiel: Du stehst „Schmiere“ oder hältst bewusst den Täter nicht auf.
Wer eine besondere Verantwortung für andere hat, muss aktiv eingreifen – sonst kann Unterlassen strafbar sein.
- Beispiel: Ein Lehrer sieht, wie ein Schüler geschlagen wird, und greift nicht ein.
Wenn du von bestimmten schweren Straftaten vorher erfährst und sie nicht meldest, kann das strafbar sein.
- Gilt z. B. bei Mord, Raub, sexuellen Missbrauch – aber nicht bei jeder Straftat.