Wer schweigt, stimmt zu!

2 Antworten

Ja ist ein Verbrechen laut unseren Grundgesetz.

Artikel 20 Absatz 4 GG: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Artikel 18 GG: Wer Grundrechte wie Meinungsfreiheit oder Versammlungsfreiheit dazu missbraucht, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bekämpfen, kann diese Rechte verlieren – durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Parteiverbotsverfahren: Parteien, die aktiv gegen die Demokratie arbeiten, können verboten werden.

Wann Zuschauen strafbar sein kann:1. Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
Wenn jemand in einer Notlage ist (z. B. wird angegriffen oder verletzt) und du nicht hilfst, obwohl es dir zumutbar wäre, kann das strafbar sein.
  • Beispiel: Du siehst, wie jemand zusammengeschlagen wird, und rufst nicht die Polizei – das kann eine Straftat sein.
2. Beihilfe (§ 27 StGB)
Wenn dein Verhalten die Tat unterstützt – auch passiv – kann das als Beihilfe gewertet werden.
  • Beispiel: Du stehst „Schmiere“ oder hältst bewusst den Täter nicht auf.
3. Garantenpflicht (z. B. bei Eltern, Lehrern, Sicherheitskräften)
Wer eine besondere Verantwortung für andere hat, muss aktiv eingreifen – sonst kann Unterlassen strafbar sein.
  • Beispiel: Ein Lehrer sieht, wie ein Schüler geschlagen wird, und greift nicht ein.
4. Nichtanzeige geplanter Straftaten (§ 138 StGB)
Wenn du von bestimmten schweren Straftaten vorher erfährst und sie nicht meldest, kann das strafbar sein.
  • Gilt z. B. bei Mord, Raub, sexuellen Missbrauch – aber nicht bei jeder Straftat.