Schornsteinfeger konnte Heizung nicht prüfen

3 Antworten

Hat der Mieter keinen Stromvertrag, landet er automatisch in der Grundversorgung. Es sei denn, er bezahlte seine Rechnungen nicht und die Stromzufuhr wurde von Seiten des Netzbetreibers gesperrt.

In diesem Fall bekommt der Mieter eine Abmahnung, in der er aufgefordert wird, dafür zu sorgen, dass er innerhalb einer Frist von z. B. 1 Monat wieder entsperrt wird.

Kommt er dem nicht nach, wird er gekündigt.

Der Schornsteinfeger könnte eine Außerbetriebsetzung verfügen.

Dann wird an der Gasuhr abgesperrt und verplombt.

Als Vermieter muss man dann schauen, das die Wohnung pfleglich genutzt wird,

das deutet für Mieter, die gemietete Immobilie sorgfältig zu behandeln und Schäden zu vermeiden. Das umfasst regelmäßiges Reinigen, Belüften und Beheizen, um Witterungs- und Feuchtigkeitsschäden zu verhindern.

Ein Fehlverhalten kann gemahnt und letztlich auch das Vertragsverhältnis gekündigt werden.

Nichts, es sei denn, es gibt mietvertragliche Vereinbarungen, die der Mieter nicht einhält.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung