Kann ich meinen Aufenthaltstitel mit BAföG verlängern?
Hallo zusammen,
Kann mir jemand helfen? Ich habe einen Aufenthaltstitel gemäß §31 Abs. 1, 2, 4 des Aufenthaltsgesetzes. Kann ich meinen Aufenthaltstitel mit BAföG verlängern?
3 Antworten
Was hat der § 31 (eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten) mit deiner Frage zu tun?
Sollte es sich um eine AE für ein Studium handeln wäre die Frage zudem irrelevant. Ein Student ohne dauerhafte Genehmigung kann nur studieren, wenn sein Lebensunterhalt ohne staatliche Unterstützung gesichert ist. Bafög ist gar nicht möglich.
Wenn du nicht korrekt schreibst, welche Aufenthaltserlaubnis du hast, dann kann ich nur sagen, dass man kein Bafög bekommt, wenn man keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis hat. Schlicht und ergreifend.
Desweiteren verstehe ich die Frage dann auch nicht. Wenn du im Rahmen einer Heirat hier bist und eine AE hast, wieso versorgt dich dann dein Ehemann nicht?
Bafög muss man zurückbezahlen. Zumindest teilweise.
Versuche es einfach.
Ich möchte schluische ausbildung für erzieherin machen.in disem ausbildung mann kann nicht normal ausbikdung verdienen deswegen muss ich bafög antrag machen meine frage ist dass mit dem bafög meine verlangerung ist möglich