Grundbucheintrag ist auf eine Summe bestimmt?

2 Antworten

Du hast keine 50.000 € oder was auch immer übertragen sondern 50% der Immobilie. Willst du sie mal loswerden, dann musst du ihr ein entsprechendes Angebot machen, das sie freiwillig annimmt. Ein Anrecht darauf hast du nicht. Im schlimmsten Fall gibt es eine Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft, wo aber beide Anteile gleichzeitig zur Versteigerung kommen. Müssen muss sie gar nichts.


Nein, das verstehst du falsch.

Du hast 50% der Immobilie auf deine Frau übertragen, warum auch immer.

Ab jetzt geht ein Verkauf nur mit beidseitiger (Du + deine Frau) Zustimmung. Der Verkaufserlös wird 50/50 geteilt.