Azubi?

WalterMatern  08.11.2024, 07:30
Mein auszubildender hat mir verboten außerhalb der Arbeit n

Du meinst deinen Ausbilder?

Mxrqa 
Beitragsersteller
 08.11.2024, 07:39

Ja , tut mir leid hab’s falsch geschrieben

8 Antworten

Weisungsbefugt ist erstmal nur der Ausbilder und kein anderer Auszubildender.

In deiner Freizeit kannst du machen, was du willst. Irgendwelche Einschränkungen müssen vertraglich festgehalten werden. Das wäre aber eher so, wenn du CEO eines Konzerns bist und regelmäßig auf Flip-Flops durch den Himalaya wanderst.

Also 1. hat ihn nicht zu Jucken was du in deiner Freizeit machst (anders wäre es mit einem Nebenjob, dass musst du deinem Arbeitgeber mitteilen und der könnte sagen nein wenn es zum Beispiel ein Job ist der immer nachts ist und du deshalb immer müde auf der Arbeit erscheinst und deine Arbeit nicht richtig machst) aber Hobbys gehen ihn nichts an also kann er dir rein gar nichts.

und 2. eine Auszubildende ist genau so schwer zu kündigen wie eine Schwangere, also fast unmöglich außer du klaust oder greifst jemanden auf der Arbeit körperlich an, kommst nicht zur Arbeit ohne dich krankzumelden usw..

mir wurde damals auch gedroht mit Kündigung und ich bin mot Bauchschmerzen zur Arbeit gegangen, mein Lehrer meinte ich brauche mir keine Sorgen machen, dass wird nie passieren. Und es war tatsächlich so :) also mach dir keinen Kopf

Was du privat machst geht den gar nichts an.

Und wenn du dich dabei verletzt darfst du sogar lügen, weil es ihn ebenfalls nichts angeht warum du ausfällst.

Du bist jetzt so weit in der Ausbildung, dass er ne ruhigere Kugel schieben kann.

Und so einfach kündigen geht auch nicht.

Der will dir nur Angst machen.

Hast du für die Ausbildereignungsprüfung gelernt...

Du gibst über Dein leben keine Auskunft mehr.

Wenn du wieder verletzt bist, meldest dich krank , ohne Grund zu nennen .

Wenn er kündigt , klagst du vorm Arbeitsgericht und erzählst du die Geschichte.