Wer hat den diebstahl begannen?

1 Antwort

Derjenige, der die Tat ausübt. Also A.

§ 242 Abs. 1 StGB:

"Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Hätte B nicht nach dem Beleg fragen müssen bevor er davon trinkt?

Nein. Niemand kann von B verlangen, dass er bei jedem Geschenk das ihm gemacht wird, vorher klärt, ob der Schenkende auch der rechtmäßige Eigentümer ist.

ABER:

Wenn B wusste oder zumindest den Verdacht hatte, dass A das Bier nicht rechtmäßig erworben hat, kann B ggf. wegen Hehlerei belangt werden.

§ 259 Abs. 1 StGB:

"Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."