Welchen Alkohol gibt es wo ich beim Rewe ab 16 Jahren kaufen darf?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Definition von Alkohol im Rahmen des JuSchG

  1. Branntweinhaltige Getränke (jeglicher alkohol der durch Destilation gewonnen wird. Bsp: Gin, Rum, Wodka, Whiskey, Liköre und Mischgetränke aus den vorher genannnten Getränken bzw. Alkopops etc.) und
  2. andere alkoholische Getränke (alle anderen alkoholischen Getränke sprich: durch Fermentierung/Gährung gewonnen werden. Bsp: Bier, Wein, Sekt, Apfelschaumwein und Mischgetränke aus den vorher genannten Getränken)

Was das Gesetz zur Abgabe/Konsum sagt:

► Ab 14 Jahren: Dürfen die "anderen alkoholischen Getränke" (also Bier, Wein, Sekt etc.) konsumiert und erworben werden, solange eine Personensorgeberechtigte Person (im Normalfall: Elternteil) anwesend ist und den Konsum gestattet.

► Ab 16 Jahren: Dürfen die "anderen alkoholischen Getränke" (also Bier, Wein, Sekt etc.) konsumiert und erworben werden. (also ohne das Beisein der Eltern)

► Ab 18 Jahren: Dürfen die "Branntweinhaltigen Getränke" (also Gin, Whiskey, Wodka, Rum, Likör etc.) konsumiert und erworben werden.

Bevor du 18 Jahre alt bist, darfst du in der Öffentlichkeit keine Branntweinhaltigen Getränke erwerben oder konsumieren! Auch im Beisein deiner Eltern nicht (im Gegenteil: sie machen sie sogar strafbar!)

§ 9 Alkoholische Getränke (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

  1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
  2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. (2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. (3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

  1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
  2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.

Es gibt die Regelung, ab 16 Bier/Wein/Sekt, also natürlich entstandene Produkte, die nicht destilliert wurden, wo nur die Gärung für den Alkoholgehalt verantwortlich ist

Bier, Wein, Sekt, und Mischgetränke daraus.

Nebenbei: Die gesetzlichen Bestimmungen gelten für alle Ladengeschäfte gleichermaßen, nicht nur für Rewe.

Wie gerne hätte ich jetzt einfach nur "Brennspiritus" geschrieben. ^^

Ansonsten sind aber alle Antworten schon gegeben worden. Bier und Wein z.b.