Vorladung wegen des Besitzes von Cannabis (Ich brauche einen Rat)?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast doch - nach eigenen Kommentaren - weder konsumiert noch besessen. Woher die leere Tüte kommt, ist dann schon eine berechtigte Frage. Wurde sie denn mitgenommen?

Aufgrund der Tatsache, dass du nicht konsumierst (...) könnte dir eine Meldung an die Führerscheinstelle doch herzlich egal sein. Warum machst du dir Gedanken?

Gruß S.


RZimmermann  14.12.2019, 11:19

Weil die dann von der Führerscheinstelle angebotene Untersuchung ob denn tatsächlich kein Konsum vorliegt schon mal eine Weile dauern kann, sehr teuer wird und man während diese Untersuchung läuft keinen Führerschein hat bzw. bekommt.

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Die Polizei hat bei dir eine leere Tüte festgestellt, wirft dir daraufhin Besitz von Btm und dann auch noch ein bestimmtes Btm vor? Das ist dreist. Du brauchst dir keine Sorgen machen.

Geh auf keinen Fall zur Polizei. Einer ( schriftlichen ) Vorladung der Polizei als Beschuldigter muss niemand nachkommen. Das Verfahren muss nach deiner Schilderung her nach § 170, Absatz 2 StPO eingestellt werden. Diese Einstellung ist das Beste, was jemanden nach einer Strafanzeige passieren kann.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__170.html https://www.just-und-partner.de/abc/vorladung/

Wie kann denn jemand etwas im Besitz haben, wenn der Besitz sich laut Polizei auf bloße Luft manifestiert? Der Polizist ist echt dunkel.


Skyhunter200245 
Fragesteller
 13.12.2019, 23:40

Da hast du Recht, allerdings stellt sich mir die Frage ob die Führerscheinstelle wegen solch einen Vorwurf bzw eines solchen Verfahrens, welches hoffentlich eingestellt wird, stress macht.

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JuristMoral  13.12.2019, 23:47
@Skyhunter200245

Definitiv nicht. Die würde nur Stress machen, wenn du eine relevante, rechtskräftige Verurteilung bekommen würdest.

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Ich würde zur Vorladung hingehen und meine Aussage verweigern.

Das mit dem Führerschein sollte dann schon eigentlich passen...

Ob da was dran ist, kannst nur du wissen. Ist es tatsächlich so, werden die Ermittlungen eingestellt, nichts weiter passiert. Wenn nicht, dann weißt du, warum. Ich nehme übrigens "auch" kein Rauschgift, aber bei mir findet auch niemand irgendwelche merkwürdige Tüten.


Skyhunter200245 
Fragesteller
 14.12.2019, 15:19

Das eine hat aber mit dem anderen nichts zutun, da die Polizei bei Mengen ab 0.5 Gramm erst auf Regelmäßigen Konsum schließen kann und ich ''gelegentlich" mal konsumiert habe, sind meine Bedenken groß. Da bei mir aber weder Test noch sonstiges gemacht wurde, aber ledeglich die Tüte dessen Inhalt gleich nichts wahr, sich in meiner Tasche vorwies, ist seitens der Polizei dieser Besitz von Cannabis angeklagt worden. Zudem habe ich die Fahrt und den Konsum klar getrennt, was hat dies dann für Folgen?

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Sag einfach nischt.

Was sollen die ohne Beweise machen?


Skyhunter200245 
Fragesteller
 13.12.2019, 23:34

Ja, das ist Richtig, allerdings möchte ich demnächst meine Praxis Stunden machen, da ich im Januar 18 werde. Die Frage die sich mir stellt ist, ob ich beim Antrag der Führerscheinstelle Schwierigkeiten habe, da ich ja keine Rausch fahrt betrieben habe oder der gleichen.

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KaiBerg  13.12.2019, 23:40
@Skyhunter200245

Sollte eigentlich kein Problem sein, wenn du bereits bei einer Fahrschule angemeldet bist und schon deinen Antrag für den Führerschein eingereicht hast und für die Theorie und Prüfungspraxis zugelassen bist würde ich mir keine Sorgen machen.

Als kleiner Tipp, mach erst deine Theorie durch und fang dann mit den Praxisstunden an. Fahre so viel wie möglich in der Woche und mache dann zeitnah deine Praxisprüfung! Viel Erfolg bei dem Führerschein

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Skyhunter200245 
Fragesteller
 13.12.2019, 23:42
@KaiBerg

Danke vielmals für deine Kräftenden Worte, aber der Antrag ist noch nicht durch, somit bin ich ja am schweifen.

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