Vorladung wegen Cannabis und zubereitung. Was genau heißt das?
Guten Tag,
Ich habe letztens einen Brief bekommen in dem Stand ,,in der Ermittlungssache Straftat nach dem BtMG mit Cannabis und Zubereitung vom 05.04.2019, 8:44 Uhr bis 08.04.2019, 14:43 Uhr in ...
Und dann noch die Beschuldigtenvernehmung von mir ist erforderlich. Nun sollte i n fragen was genau es damit auf sich hat und wie ich mich verhalten sollte. Ich habe schon mal Cannabis konsumiert aber würde noch nie mit etwas erwischt und habe auch keine anderen Vorstrafen. Das Handy von jemandem wurde letztens beschlagnahmt und darin wurden vielleicht gewisse Nachrichten gefunden aber wie wahrscheinlich ist es das deswegen ein Verfahren gegen mich eingeleitet wird? (Bin M/15
7 Antworten
Von wem kam der Brief? Polizei oder Staatsanwalt?
Mit der Polizei solltest du tunlichst nicht reden. Denn alles was du dort sagst kann und wird gegen dich verwendet werden.
Als Beschuldigter hast du sowieso immer das Recht die Aussage zu verweigern und das darf dir auch nicht negativ angelastet werden. (Auch wenn die Polizei gerne das Gegenteil behauptet um Informationen zu bekommen).
Nur wenn der Richter oder der Staatsanwalt sagt, "wenn du eine Aussage machst, reduziere ich das Strafmaß" ist das ein verbindlicher "Deal".
Einfach nicht auf die Vorladung von der Polizei reagieren, ist wie Aussage verweigern. Wenn du dort anrufst oder hin gehst und sagst du willst die Aussage verweigern, werden die dich nur beqautschen, in der Hoffnung dass du doch was sagst (und dich dann um Kopf und Kragen quaselst).
Wenn die wirklich nicht mehr gegen dich haben, als ein paar Nachrichten auf einem Beschlagnahmten Telefon. Kann es durchaus sein, dass das Verfahren auch ganz schnell wieder eingestellt wird.
na dann wirst auch als Beschuldigter vernommen .... aber mit 15 ohne Vorstrafe musst dir keine Sorgen machen .... aber Du solltest nicht den Weg der Drogen gehen .. das bringt nur Ärger
Ja danke für deine Hilfe und mein hatte ich auch nicht vor (:
Du hast aussage verweigerungsrecht
niemals bei der Polizei aussage machen nur vor gericht und mit anwalt nicht das du dich belastest und pass ab jetzt ab nicht das du observiert wirst wegen falschen verdacht usw
und zum konsum sag du hast nie konsumiert denn wenn du sagst das du konsumiert hast wenn du mit 17-18 führerschein machen willst können die mpu anfordern also deswegen sag das du nie konsumiert hast
Das heißt, dass du vorgeladen wurdest.
Ja aber haben die da jetzt schon was gegen mich in der Hand oder ist das einfach nur so das ich beschuldigt wurde von irgendwem? Und danke für deine Antwort!
Hier das Wesentliche:
https://hanfverband.de/inhalte/cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln
Polizei und danke!