Steht mir Unterhalt zu, wenn ich mit 18 ausgezogen bin?
Hallo!
Ich bin 18 Jahre alt.
Ich wohne seitdem ich 16 bin, bei meinem Freund welcher noch im Haus der Eltern wohnt. Ich bin früh von zuhause ausgezogen, da meine Eltern kaum für mich gesorgt haben. Alleine was meine Kleidung anging, ich hatte nie Wettergerechte Kleidung. Vorallem im Winter hatte ich meistens keine angemessene Kleidung. Dazu kommt, dass Alkohol eine große Rolle in meinem Elternhaus gespielt hat.
Wir haben eine lange Zeit mit dem Jugendamt zusammen gearbeitet. Diese haben nicht wirklich viel machen können, weil keine Gewalt im Haus stattfindet. Totaler Humbug.
Jetzt ist aber meine Frage:
Ich fange im August eine Ausbildung zur Kinderpflegerin an. Die Ausbildung ist schulisch, daher bekomme ich kein Lohn. Mir steht nur sehr wenig Bafög zu (180€). Ich bekomme zwar mein Kindergeld, das gebe ich aber meiner Schwiegermutter als Miete und Essen, und sie legt immer ein Teil für mich bei Seite damit wir zusammen in den Urlaub fahren können. Ich arbeite nebenbei auf 450€ Basis aber komme leider nicht immer auf die Summe.
Steht mir denn von meinen Eltern Unterhalt zu?
ich bekomme rein gar nichts von Ihnen bezahlt. Keine Schulbücher, gar nichts.
danke im Voraus
3 Antworten
leider ist es so.. aber da hast du noch glück im ernst.
ich habe mal ein Nachbarsjungen aufgenommen der wurde von seiner Mutter mit einer Eisenstange immer verprügelt oder in den Keller gesperrt.
unglaublich was es alles gibt.
Ich würde auf Unterhalt klagen.. allerdings bist du schon 18.. bedeutet auf eigen Füßen stehen..
nein, ihr steht unterhalt der eltern zu bis 25, wenn und so lange wie sie noch keine abgeschlossene ausbildung hat.
hast du keine Verwandten, also Tante oder Onkel ? ansonsten würde ich überlegen und Sozialhilfe beantragen..
In der Theorie Ja...
Was aber nicht unbedingt heißen muss, dass du Geld bekommst. Unterkunft und Essen muss reichen, außer du hast nen guten Grund nicht bei deinen Eltern zu wohnen.
ja, bis du 25 oder 26 wirst, steht dir unterhalt der eltern zu. lasse es dir vom jugendamt zahlen als unterhalts-vorschuss und die holen sich das von deinen eltern zurück. frage die leute, die du schon kennst vom jugendamt oder gehe zu einem anwalt oder zur verbraucherberatung fragen.
Aufjedenfall gibt es viel schlimmere Fälle als meinen. Das möchte ich auf gar keinen Fall abstreiten. Allerdings komme ich gerade finanziell überhaupt nicht klar, da ich auch dabei bin meinen Führerschein zu machen, mit welchem ich auch fast fertig bin. Leider ist das angesparte Geld nun verbraucht und es ist eine Rechnung angekommen die ich zahlen muss. Ein wenig Unterstützung wäre schon schön, alleine aus „Liebe“ zum Kind