Ruhestörung wieviel Uhr?
Hallo ich lebe in Berlin in einer Erdgeschoss Wohnung und genau neben an ist eine Bar/Restaurant. Die Tische und Stühle stehen fast genau vor unseren Fenstern. Abends sind sie extrem laut, reden und lachen da draußen oft bis 24 Uhr. Wir können bei diesem Lärm einfach nicht schlafen. Ab wieviel Uhr gibt es eine Rechtsgrundlage um ihnen zu sagen das in das Lokal rein gehen müssen und nicht mehr den Bürgersteig nutzen können ?
mfg,
jonathan
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Die hauptsächlich von den Gästen durch laute Gespräche verursachten Geräusche (verhaltensbedingter Lärm) unterliegen den Vorschriften des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin (LImSchG Bln) wonach es von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags verboten ist, Lärm zu verursachen, durch den jemand (erheblich) gestört werden kann.
Quelle