Personalausweis von Eltern verlangen?

9 Antworten

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Hier, zeig ihnen das:

http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.html

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.

Mindy16 
Fragesteller
 30.08.2014, 22:42

Oh vielen vielen vielen Dank ich versuche auf jeden Fall!

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onomant  30.08.2014, 22:53
@Mindy16

Oh vielen vielen vielen Dank ich versuche auf jeden Fall!

Dieser Artikel hat für dich und deine Eltern keinerlei Bedeutung. Keine Ahnung was der Post überhaupt soll!! Wenn deine Eltern der Meinung sind, den Ausweis unter Verschluss zu halten, so dürfen sie das auch. Vermutlich eben darum, dass du keine Alkohol kaufen sollst.

Und wenn das nicht klappt, geh zur Polizei.

Wenn er ausgelacht werden soll, ist es eine gute Idee.

Auf Ideen kommen die User hier - unfassbar.

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hydralernae  30.08.2014, 22:54
@onomant

Keine Ahnung was der Post überhaupt soll!!

Dann lass mich dich aufklären: Es ist das GESETZ!!!

Wenn deine Eltern der Meinung sind, den Ausweis unter Verschluss zu halten, so dürfen sie das auch.

Nein, dürfen sie nicht. Siehe den Link. Ach so, du verstehst ja nicht, was Gesetze sollen... Kann man nix dran machen...

Auf Ideen kommen die User hier - unfassbar.

Ja wirklich... Gesetzesverstöße bei der Polizei kenntlich machen, unfassbar...

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hydralernae  30.08.2014, 23:00
@onomant
Dieser Artikel hat für dich und deine Eltern keinerlei Bedeutung.

Und wie kommst du überhaupt auf diese steile These?

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onomant  30.08.2014, 23:37
@hydralernae

Der Artikel des GG sagt etwas völlig, absolut völlig anderes aus als das, was du da hineininterpretiertst. Das GG regel das Verhältnis Staat-Bürger, nicht das Verhältnis Kind-Eltern.
Deine Auffassung ist purer Unsinn!! - aber sowas von!!

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hydralernae  30.08.2014, 23:52
@onomant

Das GG regel das Verhältnis Staat-Bürger, nicht das Verhältnis Kind-Eltern.

Wir sind hier aber nicht im GG, sondern im Personalausweisgesetz. Der von mir dick markierte Abschnitt besagt sehr wohl, dass niemand, und das heißt kein anderer BÜRGER, den Perso einfordern oder einbehalten darf. Wenig später, auf derselben Seite, werden offizielle Behörden davon übrigens ausgenommen. Die, und nur die, dürfen das. Eltern nicht! Du kannst auch gerne googeln, es gibt massig Quellen, in denen dir nachgewiesen wird, dass niemand den Perso eines anderen Bürgers einfordern und einbehalten darf. Auch nicht die Eltern. Andernfalls hast du ja sicher eine wasserdichet Quelle dafür, oder?

Deine Auffassung ist purer Unsinn!! - aber sowas von!!

Meine Auffassung wird vom Gesetzestext her gedeckt. Du hast für deine rabulistisch formulierten Einwände nicht eine einzige Quelle angegeben. Mach das, dann reden wir weiter!

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hydralernae  31.08.2014, 00:05
@onomant
sagt etwas völlig, absolut völlig anderes aus als das, was du da hineininterpretiertst.

Dan erkläre mir doch bitte, was dieser Artikel aussagt, wenn es denn so etwas absolut anderes ist: (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.

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Was sind das für Eltern die ein Ausweis verstecken? Ich meine es ist DEINS also bei mir würde es ordentlich krachen, wenn meine Eltern das machen würden. Setzt dich durch du bist kein kleines Kind mehr und ab 16 kann man sowiso nur Bier kaufen und Energydrings soweit ich weiß.

Mindy16 
Fragesteller
 30.08.2014, 22:42

Naja "nur" Bier und so reicht ihnen leider schon :/

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verreisterNutzer  30.08.2014, 22:53
@Mindy16

Ich glaub das ist der Zeitpunkt wo du dich durchsetzen musst und Zeigen, dass man dir auch vertrauen kann. Ich meine stell dir vor die machen das mit 18 immer noch und sagen so lange du bei ihnen lebst gelten ihre regeln. Ich finde sowas unmöglich. Irgendwann wills du doch auch in die Disko gehen und jetzt steht dir die Möglichkeit offen also gib dir mühe bei Argumentieren ;-D

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Mindy16 
Fragesteller
 31.08.2014, 00:38
@verreisterNutzer

aber ich weiß nicht, WIE ich argumentieren soll das ist das ist das Problem :D ich hab kaum Durchsetzungsvermögen :(

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Rede deinen Eltern doch mal ein, was es für Probleme geben mann, wenn jemand nach deinem Ausweis fragt und du hast ihn nicht dabei. Oder geh in einen Kinofilm ab 16, das verbieten deine Eltern doch bestimmt nicht oder?

Mindy16 
Fragesteller
 30.08.2014, 22:19

Okay mache ich danke :)

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hydralernae  30.08.2014, 22:21
Rede deinen Eltern doch mal ein, was es für Probleme geben mann, wenn jemand nach deinem Ausweis fragt und du hast ihn nicht dabei.

Und welche sind das? Es gibt keine Mitführpflicht für den Personalausweis.

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Tauchaussie  30.08.2014, 22:23
@hydralernae

Ist schon klar, aber man darf ja wohl ein bisschen übertreiben. Damit meine ich auch nicht irgendeine Bestrafung für das nicht mitführen( die es wie gesagt nicht gibt), sondern eher, dass man irgendwo umsonst hinfährt weil man nicht rein kommt, und dann z.B. im Dunkeln draußen steht und nicht nach Hause kommt- es geht ja um Überredungsstrategien ;-)

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DidPandaHurtYou  30.08.2014, 22:24
@hydralernae

Ich wurde deshalb schon mit aufs Revier genommen, weil ich den nicht dabei hatte -__- Das Leben mit blauen Haaren kann so schön sein <3

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hydralernae  30.08.2014, 22:27
@DidPandaHurtYou
ch wurde deshalb schon mit aufs Revier genommen, weil ich den nicht dabei hatte -__-

Ja, weil du dich ausweisen solltest und das nicht vor Ort konntest. Es ist durchaus sinnvoll und praktisch, den Ausweis immer dabei zu haben, es ist eben nur nicht verpflichtend.

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sie trauen mir immernoch nicht zu, dass ich verantwortungsvoll mit Alkohol umgehen kann.

Das wird wohl einen Grund haben.

Den Kauf können sie dir so oder so untersagen und den gekauften Alkohol können sie dir so oder so wieder wegnehmen.Auch können sie dir erst gar kein Geld mehr geben,du bekommst zuhause Naturalien und Taschengeld gibt es einfach nicht mehr.

Vergiss das nicht - wie du an deinen Ausweis kommst,weiß ich nicht.Aber mit dem ist nicht alles gelöst.Gewinne erstmal ihr Vertrauen.

Mindy16 
Fragesteller
 30.08.2014, 22:22

Ok ich gebe zu, meine Freunde haben schon mit 14 und teilweise sogar mit 13 getrunken aber ich war nie dabei und das wissen meine Eltern auch. Gerade deswegen verstehe ich ihre Einstellung nicht :s

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SoDoge  30.08.2014, 22:27
@Mindy16

Hi, ich bin vor ein paar Tagen 16 geworden und hätte jetzt natürlich gerne meinen Ausweis (zum "einkaufen" ;) )

Du wirst 16 und das erste was du sofort willst,ist Alkohol beschaffen,ich als Elternteil würde dir da was husten und dein Taschengeld mal ein großes Bisschen kürzen.

Ich verstehe deine Eltern schon - deinen Ausweis entwenden würde ich nicht,aber dass das so nicht geht,ist ja wohl klar.

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Mindy16 
Fragesteller
 01.09.2014, 17:45
@SoDoge

Ähm. ich brauche keinen dritten Elternteil sondern ne Antwort auf die Frage

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An 16 bist Du verpflichtet den Ausweis bei dir zu haben um dich ausweisen zu können!

hydralernae  30.08.2014, 22:16

An 16 bist Du verpflichtet den Ausweis bei dir zu haben

Nein, man muss nur einen besitzen. Der kann auch Zuhause liegen, es besteht keine generelle Mitführpflicht.

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