Muss er Mpu machen oder nicht?

1 Antwort

Die Schilderung kann so nicht stimmen bzw. ist nicht vollständig: Als berauschter Fußgänger begeht man keine Straftat, die ein Urin-Screening oder gar eine Blutentnahme rechtfertigen würde.

Und von der schwachsinnigen Idee, der FsSt *schriftlich* mitzuteilen, dass man nicht mehr konsumiert (Umkehrschluss: Er gibt also zu, früher konsumiert zu haben!), will ich jetzt gar nicht groß schreiben.

Fazit: Ihn erwartet mindestens ein ärztliches Gutachten, je nach den *wahren* Umständen des 2. Delikts auch eine MPU.

Empfehlung: Verweis ihn an www.verkehrsportal.de - dort findet er Profis zu diesem Thema. Allerdings sollte er dort besser die Wahrheit sagen.