Mit 0.8g cannabis (2 joints) erwischt, keine Anklage erhalten nun kommt Post wegen Führerschein?

5 Antworten

Du bist in Zusammenhang mit BTM auffällig geworden. Das hat die Polizei an die Staatsanwaltschaft und die zuständige Führerscheinstelle zu melden. Beide Meldungen geschehen völlig unabhängig voneinander.

Die Staatsanwaltschaft hat es wohl wegen Geringfügigkeit nicht weiter verfolgt.

Die Fahrerlaubnisbehörde ist aber, in dem Fall. völlig unabhängig von Entscheidungen der StA. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft deinen Antrag entsprechend § 14 FeV. Vom Ergebnis wird abhängen ob dir eine Fahrerlaubnis erteilt wird oder nicht. Selbst wenn du eine FA hättest und mit BTM auffällst kann dir die Behörde die FA wieder entziehen.

Die Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft und die der Straßenverkehrsbehörde sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das Strafverfahren kann durchaus (wegen geringer Menge) eingestellt worden sein, erging doch eine Meldung an das Straßenverkehrsamt. Und die entscheiden über Maßnahmen, völlig losgelöst vom strafrechtlichen Bereich.

Bisher gibt es seitens der Polizei, bzw. Staatsanwaltschaft keine Anklge, was nicht heisst das noch was kommt.

Was die Führerscheinstelle daraus macht hat nichts mit eventuellen strafrechtlichen Konsequenzen zu tun, das ist eine reine Verwaltungsentscheidung. Reagier also entsprechend darauf.

Ja, was wohl?

Schreiben, dass das eine einmalige Sache war und du daraus gelernt hast.

Das können die dann glauben oder nicht.

Was willst du sonst schreiben, dass du täglich kiffst?

Sie werden dir aber eh nicht glauben, das ist nur proforma.

Es handelt sich hier ja auch nicht um eine Anklage, sondern um einen Eintrag in das Strafregister und dieses wird bei Antrag auf den Führersein geprüft. Aus den Eintragungen und deiner Stellungnahme wird deine Führerscheinfähigkeit abgeleitet.

wiki01  26.11.2020, 09:08
sondern um einen Eintrag in das Strafregister 

Das ist Blödsinn, bitte halte dich raus. Einträge in ein Strafregister gibt es nur bei einer Verurteilung. Hier gibt es womöglich nicht einmal eine Anklage. Richtig ist vielmehr, dass die Polizei bei festgestellten BTM-Verstößen die Straßenverkehrsbehörde automatisch informiert, auch wenn die strafrechtliche Verfolgung eingestellt wird.

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