Kunde darf alles Kaufen?

4 Antworten

Das hat nichts mit Hausrecht zu tun, sondern mit dem Vertragsrecht. Dieses erlaubt dem Händler frei zu entscheiden mit wem er einen (Kauf-)Vertrag abschließen möchte oder aber eben nicht, da es hier keinen Kontrahierungszwang gibt.

Das heißt, dass der Händler nicht verpflichtet ist irgendjemandem irgendwas zu verkaufen. Wenn er nicht möchte, braucht er dir beispielsweise keine Äpfel zu verkaufen.

Ein vergleichbares Beispiel ist in diesem Zusammenhang, dass es auch einige Händler gibt, die beispielsweise keine Energydrinks an Kinder verkaufen, obwohl diese an sich freiverkäuflich sind.

Es gilt die Vertragsfreiheit, auch ein Verkäufer kann sich darauf berufen und den Kaufvertrag nicht abschließen.

Nein, du hast sogar das Recht wenn du jemanden nicht magst ihm überhaupt nichts zu verkaufen

Jeder Verkäufer kann frei darüber entscheiden, mit wem er ein Geschäft abschließen will. Es gibt keine Verkaufspflicht.