Ist das Rauchen in der gemieteten Wohnung verboten?
4 Antworten
Das Rauchen ist nicht verboten, aber wenn man die Wohnung mit der Zusage erhalten hat, dass man nicht in der Wohnung raucht, sollte man sich auch daran halten. Früher war es normal, dass immer und überall geraucht wurde, bis zum geht nicht mehr. Das ist längst nicht mehr so und da sollte man sich auch anpassen.
Früher war es so, dass man kaum Mieter fand, die nicht rauchten. Mittlerweile ist es so, dass die allermeisten Interessenten entweder gar nicht rauchen oder sich tatsächlich an ihr Versprechen halten, nur außerhalb der Wohnung, also z. B. auf Balkon oder Terrasse zu rauchen und die meisten sagen dazu auch, dass sie es selbst unerträglich finden, wenn die Wohnung verraucht ist.
Auch wenn man rauchen darf, so kann es im Ergebnis bedeuten, dass man, wenn man wieder auszieht, mit erheblichen Renovierungskosten konfrontiert wird. Das normale Putzen und Streichen reicht dann bei weitem nicht aus, denn mit den Nikotinablagerungen schädigt man viele Bauteile der Wohnung, die nur sehr aufwändig wieder so hergestellt werden können, dass die Wohnung neu vermietet werden kann.
Mit "unrenoviert übernommen und unrenoviert" zurück ist es dann nicht getan.
Nein, und sollte derart im Mietvertarg stehen also das es verboten ist in der Wohnung zu rauchen, dann kann man derart ganz beruhigt ignorieren, da es sich hierbei um einen Vertragspunkt handelt, der keine Rechtsgültigkeit aufweist. (Hast du allerdings Rauchmelder in deiner Wohnung an der Zimmerdecke installiert, geh lieber auf den Balkon deine Fluppe ziehen.)
Nein. Entsprechende Passagen im MV sind nichtig.
Nein, Rauchen gehört zum angemessenen Nutzen der Wohnung dazu, solche Klauseln sind unwirksam. Es sei den die Geruchsbelästigung ist für andere Mieter nicht erträglich.