Erbitte Rückmeldung zur Situation?

4 Antworten

Hay Hay ,

Du hast absolut das Recht, dich zu schützen, wenn jemand dich belästigt — egal ob betrunken oder nüchtern. Wenn er deine Grenzen trotz wiederholtem „Stopp“ nicht respektiert, ist das wirklich schlimm.

Aber schlagen ist trotzdem nur als allerletztes Mittel erlaubt, nämlich wenn du dich direkt körperlich verteidigen musst, also in Notwehr. Einfach „vorbeugend“ zuschlagen, weil er nervt oder provoziert, ist rechtlich nicht erlaubt und kann Ärger geben.

Besser: Abstand halten, weggehen, Hilfe holen (z. B. Polizei oder Freunde). Wenn es gar nicht anders geht und er dich körperlich angreift, darfst du dich natürlich verteidigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Grundsätzlich ist Gewalt keine Lösung ! Ich würde an Deiner Stelle würde ihm sagen, wenn Dein Freund nüchtern ist, das Du es nicht magst wenn er sich "die Kante" gibt, ein zwei Bierchen wären ok, aber mehr sollte er, wenn er in Deinem Beisein trinkt, nicht konsumieren, weil er dann agressiv wird

Nein, das fällt nicht unter Notwehr, solange er dich nicht körperlich angreift. Solange er dich nur voll quatscht, geh doch einfach weg (jaja, ich weiß Täter/Opfer und so). Wenn er dann nüchtern ist, rede mit ihm darüber, dass das Verhalten inakzeptabel ist.

Nein, das wäre nicht okay. Solange er dir nur das Ohr abkaut und nicht handgreiflich wird, hast du deine Fäuste bei dir zu behalten.