Darf ich mit 16 Jahren Mofa fahren wenn ich ein, zwei Bier getrunken habe?

8 Antworten

nein, auch mit 60 nicht

NEIN

Unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot nach StVG §24c:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.

Folgr: 250€ Bußgeld, 28,50€ Gebühren und Auslagen, 1 Punkt in Flensburg.

Nein, wer unter 21 Jahren und/oder in der Probezeit ist muss absolut nüchtern beim Fahren sein, sprich 0,0 Promille, siehe dazu auch §24c StVG. Danach gilt die 0,5 Promille-Grenze (vgl. §24a StVG).

Nein höchstens du willst deinen fuehier Schein und Versicherungsschein verliere

Das ist nicht empfehlenswert. Lass es lieber.