Cannabis sichergestellt - Kein Drogentest, trotzdem ärztliches Gutachten?

2 Antworten

Für die Drogeneinfuhr nicht, denn dafür ist ein Test nicht relevant.

Es kann aber sein das Du Post von der Führerscheinstelle bekommst und von dort aus sowas kommt. Wenn Du keinen Führerschein hast eben dann wenn Du einen beantragst.

Wenn dann nur in Hinblick auf die Fahrerlaubnis. § 14, Abs. 1, Satz 2 (nicht mit Nr. 2 verwechseln) FEV gibt das vom Wortlaut prinzipiell her.

Allerdings haben die höchsten Gerichte in diesem Zusammenhang (BVerfG und BVerwG) entschieden, dass bei nur einmaligem Konsum von Cannabis (was dann erst recht für den einmaligen Besitz einer nur geringen Menge iSd. § 31a BtmG gilt) kein Gutachten zulässig ist, wenn der Konsum/Besitz nicht in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht und auch keine "weiteren Tatsachen" eine mangelnde Fahreignung begründen.

BVerfG (in DAR 2002, 405 ff = NJW 2002, 2378 ff)

BVerwG (in DAR 2001, 522 f = NJW 2002, 78 ff.)

Falls die FSST dennoch ein Gutachten fordert und man dieses nicht beibringt, wird die FE (wahrscheinlich) entzogen werden, wenn die FSST stur bleibt und die Rechtsprechung ignoriert. In dem Fall müsste man dann vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entziehung klagen.