Alkohol mit 14? Strafe?

6 Antworten

Hoffentlich bestraft man auch den Wirten!

Als gäbe es noch zu wenig Idioten, muss man auch noch zulassen, dass Kinder zu Alkoholikern werden?

Hoffentlich finden deine Eltern da noch eine angemessene Strafe.

Von der Polizei wirst du keine Strafe bekommen, aber deine Eltern werden aufjedenfall informiert. Was die dann mit dir machen kann ich dir nicht sagen... im allerschlimmsten Fall könnte das Jugendamt auch informiert werden, sodass deine Eltern Probleme bekommen könnten aber wenns nur einmal war ist das eher unwahrscheinlich.


chucknorris1999 
Beitragsersteller
 21.08.2014, 00:53

Danke für die schnelle Antwort !

Du hast da keine Strafe im eigentlichen Sinne zu erwarten, weil du dich nicht strafbar gemacht hast. Das JuSchG verbietet Kindern nicht, Alkohol zu trinken, sondern allen anderen, ihnen Alkohol auszuhändigen und/oder sie ihn trinken zu lassen! Dennoch werden sicher deine Eltern informiert, die sich hoffentlich eine Strafe für dich ausdenken.

Aber einmal im Leben macht man was falsch, damit es später nie wieder passieren wird..

Das denkt sich wohl auch der Wirt, denn der wird sicher eine saftige Geldstrafe bekommen. Oder Berufsverbot, wenn das nicht das erste Mal war.


lyrean  21.08.2014, 01:03

Wie sinnlos ist das denn. Das ist das Selbe als würde ich sagen "Drogen verkaufen ist verboten, aber sie zu konsumieren ist erlaubt" Jop deutsche Logik mal wieder.

nilspowerz  21.08.2014, 01:07
@lyrean

Drogen zu konsumieren ist nicht verboten. Es ist lediglich verboten sie zu besitzen.

lyrean  21.08.2014, 01:09
@nilspowerz

Das widerspricht sich, aber ok. Wie soll man Drogen konsumieren, ohne sie zu besitzen ?

kayo1548  21.08.2014, 01:10
@lyrean

naja, im Endeffekt kann man das so aber besser unterbinden wenn man da an der "Quelle" ansetzt.

Und es geht ja ein stück weit auch un den Schutz der Jugendlichen, also wird das auch dahingehend von diesem Standpunkt betrachtet.

hydralernae  21.08.2014, 01:10
@lyrean

Das ist überhaupt nicht sinnlos und sehr logisch, wenn man nur mal seine Denkmurmel anstengt. Uneingeschränkt strafmündig bist du erst ab 18, also ist es eben sehr sinnvoll, genau da anzusetzen, um Kinder und Jugendliche nicht an Alkohol kommen zu lassen. Wenn du es nämlich ihnen verbieten würdest, hättest du a.) sehr viel mehr Fälle zu bearbeiten, weil sie den dann ja einfach kaufen könnten (es wäre ja den Angestellten nicht verboten, ihnen den zu verkaufen, und du kannst einem Schnapsverkäufer nicht aufbürden, polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen und drauf zu achten, dass sich die Kiddies nicht strafbar machen), und b.) könntest du sie überhaupt nicht adäquat bestrafen, weil sie eben nur eingeschränkt strafmündig sind.

Jugendschutz heißt eben, das andere die Jugend schützen! Darum setzen auch alle Artikel des JuSchG nicht bei den Jugendlichen an, sondern bei den Erwachsenen.

lyrean  21.08.2014, 01:12
@hydralernae

Ja toll, dann kann ich als 14 Jähriger einem 18 Jährigem sagen : "Hey kauf mir 3 Flaschen Wodka " und jetzt ? Dann macht also keiner sich strafbar und ich krieg ne Alkoholvergiftung. Sehr schlau gelöst.

hydralernae  21.08.2014, 01:15
@lyrean

Ja toll, dann kann ich als 14 Jähriger einem 18 Jährigem sagen : "Hey kauf mir 3 Flaschen Wodka " und jetzt ?

Ja, kannst du.

Dann macht also keiner sich strafbar

Doch, der 18jährige, der dir den Wodka aushändigt!

hydralernae  21.08.2014, 01:16
@lyrean
Wie soll man Drogen konsumieren, ohne sie zu besitzen ?

Gar nicht, darum geht es ja!

lyrean  21.08.2014, 01:17
@hydralernae

Und wie soll man das nachweisen ? Die Kinder werden ja nichts sagen. Also gibt es so gut wie keine Beweise.

blackurant  21.08.2014, 01:17
@hydralernae

bzw Strafbar macht sich dann derjenige, der den Alkohol für einen 14 Jährigen kauft.

kayo1548  21.08.2014, 01:17
@lyrean

Doch, der 18 jährige kann da durchaus gegen das Jugedschutzgestez verstoßen:

er darf in der Öffentlichkeit keinem 14 jährigen Wodka abgeben.

Was außerhalb der Öffentlichkeit privat zu Hause passiert ist etwas anderes - da greift das Jugendschutzgesetz aber überhaupt nicht.

hydralernae  21.08.2014, 01:18
@lyrean

Dass es schwer oder unmöglich zu beweisen ist, ändert aber nichts an der Strafbarkeit. Strafbarkeit heißt nicht, dass es leicht zu beweisen sein muss. Ist das so schwer zu verstehen?

lyrean  21.08.2014, 01:20
@hydralernae

Ja aber das ist einfach nur dumm meiner Meinung nach. Dann können sich Jugendliche ja einfach Alkohol von jemandem besorgen lassen, sie sagen nicht, wer es gekauft hat und können es konsumieren und sterben im schlimmsten Fall daran oder werden abhängig. Wo ist das Gesetz denn sinnvoll ? Will man sich dadurch viele Fälle ersparen ? Toll dafür gibt s eben mehr Gefährdete. Sehr produktiv dieses Gesetz.

hydralernae  21.08.2014, 01:27
@lyrean

Wo ist das Gesetz denn sinnvoll ?

Das haben wir dir schon erklärt: Es setzt bei strafmündigen Bürgern an, weil Kinder eben nicht strafmündig sind. Du kannst niemandem mit Strafe drohen, wenn du diese Strafe gar nicht ausführen kannst.

Will man sich dadurch viele Fälle ersparen ? Toll dafür gibt s eben mehr Gefährdete.

Blödsinn. Es ist deutlich einfacher und effektiver, verhältnismäßig wenige strafmündige Bürger zu kontrollieren, ob sie Alkohol widerrechtlich an Minderjährige ausschenken und sie gegebenenfalls zu bestrafen, als jede Menge unternehmungslustiger Kinder, die auf der Jagd nach Schnaps sind.

Stell dir vor, du hast ein Erdbeerfeld und da klauen immer wieder Leute. Was ist sinnvoller? Immer wieder die Häuser der Nachbarn zu durchsuchen, ob da Erdbeeren rumliegen? Oder sich an das Feld setzen und dafür sorgen, dass da erst keiner klaut? Doch wohl letzteres. Und genau das macht das Gesetz in seiner aktuellen Form: Es setzt an der Quelle an! Dass das nicht immer perfekt funktioniert, ist klar, aber deine Alternative wäre weitaus aufwendiger und weniger effektiv. Weil es eben strafmündige Bürger in die Zwangslage bringt, dafür zu sorgen, dass Kinder nicht an Alkohol kommen. In deiner Version müsste nur die Polizei dafür sorgen.

blackurant  21.08.2014, 01:28
@lyrean

Wie soll man es sonst lösen? Es gibt ja auch noch soetwas wie gesunden Menschenverstand, den man mit 18 Jahren durchaus schon besitzen sollte. Also wenn man Minderjährigen Wodka gibt, sollte man sich auch vergewissern das soetwas nicht passieren kann. Die Alternative wäre ja ein komplettes Alkoholverbot für alle in Deutschland, die Prohibition.

hydralernae  21.08.2014, 01:43
@hydralernae

Kurzum: Jetzt muss jeder strafmündige Bürger Sorge tragen, dass Kinder keinen Alkohol kriegen. Andersherum wäre das nicht der Fall, und das wäre nicht mehr kontrollierbar. Außerdem könnte man die Kinder eh nicht bestrafen, da sie ja noch nicht voll strafmündig sind.

Jetzt könnte man natürlich sagen: Ja gut, dann ändern wir doch das Gesetz, dass auch Kinder strafmündig sind. Okay, aber mit welchem Recht kann man ihnen dann noch Alkohol verbieten, den man anderen strafmündigen Bürgern erlaubt?

chucknorris1999 
Beitragsersteller
 21.08.2014, 00:58

Danke für die Antworten !

Deine Eltern bekommen eine Strafe. Aber du wirst noch viele Fehler in deinem Leben machen, nur das du mit 14 Alkohol trinkst wird wahrscheinlich nicht mehr passieren, irgendwann bist du ja 15.


hydralernae  21.08.2014, 00:53
Deine Eltern bekommen eine Strafe.

Wieso? Die haben sich nicht strafbar gemacht...

kayo1548  21.08.2014, 01:12
@hydralernae

richtig, solange sie selber keine strafbare Handlung beangen haben oder ihre Erziehungspflichten nicht vernachlässigt haben haben sie da weder strafrehcltich noch sonstirgendwie was zu befürchten.