War es eine Straftat?


15.08.2021, 14:57

in der Form war es einmalig. Nur einmal hatte ich noch sehr dolle Schmerzen und wollte das er aufhört, aber da er mich ins Kissen gedrückt hatte konnte ich nicht sprechen. Ich hatte zwar gemeint und verkrampft, aber das hatte er alles nicht gemerkt. 

Also kann man schon sagen, dass es eine einmalige Sache war.

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja das ist so wie du das schilderst relativ eindeutig.

Seit 2016 gilt mit dem neuen Sexualstrafrecht der Grundsatz „nein heißt nein!“ sich zu wehren wäre nichtmal nötig gewesen. Es reicht wenn der Täter erkennt, dass das Opfer nicht will.
Wenn du dich sogar dagegen gewehrt hast dann ist das auch eine ganz klare Nummer, weil so jede Behauptung von wegen „ja ich wusste aber nicht, dass sie nicht will“ haltlos ist.

Ich kann bei sowas, auch wenn es sich natürlich leichter sagt als es zu machen, auch nur zur Strafanzeige ermutigen. Jemand der solche Grenzen überschreitet macht das mit Sicherheit nicht nur ein einziges mal und muss zur Verantwortung gezogen werden.

Nachtrag: ich habe dir hier sonst auch nich Infos dagelassen falls du einen Ansprechpartner brauchst

Lia02146 
Fragesteller
 15.08.2021, 15:20

Vielen Dank. Ich denke mit jemandem reden wäre gut. Schon als Kind wurde ich missbraucht und das macht es irgendwie schlimmer. Deswegen Dankeschön für das Verlinken und danke für die Mühe, eine Antwort zu verfassen.

1

Ja, das war ein sexueller Übergriff und ein Eingriff in deine Sexuelle Selbstbestimmung. Das ist strafbar.

Lia02146 
Fragesteller
 15.08.2021, 14:59

Danke für die Antwort. Aber wie gesagt, danach war es wieder einvernehmlich. Setzt es das davor dann wieder außer Kraft?

0
guitschee  15.08.2021, 15:02
@Lia02146

Nein. Auch wenn das natürlich in einem möglichen Gerichtsverfahren weniger gut kommt. Was davor oder danach geschieht spielt dabei keine Rolle, oder besser: sollte dabei rechtlich keine spielen (leider spielt es in der Praxis dann nämlich eben doch oft eine Rolle).

3
Malgus459  15.08.2021, 15:04
@Lia02146

Das Eindringen und der Versuch erkennbar gegen deinen Willen Analverkehr mit dir zu haben, ist rechtswidrig. Es spielt keine Rolle, ob der normale Verkehr im Konsens stattgefunden hat. Dieser Übergriff ist differentiell zu betrachten und strafbar.

3
Lia02146 
Fragesteller
 15.08.2021, 15:05
@guitschee

Also anzeigen werde ich ihn nicht, dafür liebe ich ihn dann doch noch zu sehr. Aber trotzdem vielen Dank für die Mühe zu antworten. Denn jetzt weiß ich, dass ich das nicht als Normalität ansehen muss :) In Zukunft werde ich trotz blind sein vor Liebe besser auf mich achten.

2
guitschee  15.08.2021, 15:06
@Lia02146

Definitiv nicht. Du solltest niemals zulassen, dass jemand etwas mit dir macht, was du nicht möchtest. Egal was davor, oder danach ist.

1

Ja...

Lia02146 
Fragesteller
 15.08.2021, 14:59

Danke für die Antwort.

0