War es eine Straftat?
Hallo liebe Community,
ich (16) bin seit 3 Monaten von meinem Ex Freund (19) getrennt, aber eine Sache lässt mich nicht los.
Bevor er sich getrennt hat, hatte er nochmal seinen Spaß mit mir. Ich habe ihn geliebt und das war auch okay für mich.
ABER.. Wir haben am Anfang über Verhütung und Grenzen gesprochen. Als es schon wusste, dass er Schluss macht (hat er mir im Nachhinein gesagt) hatte er nochmal Verkehr mit mir. Wir waren uns immer beide einig, dass wir keinen Anal-Verkehr möchten.
Aber dann hat er es doch plötzlich angefangen nach 9 Monaten problemlose Beziehung. Erst hat er mich nur mit seinen Fingern anal berührt. Da habe ich nur gefragt, was er macht. Aber später hat er dann versucht mit seinem Geschlechtsteil einzudringen. Ich meinte nein, das tut weh, habe geweint, mich verkrampft, versucht wegzurutschen, getreten und so weiter. Irgendwann ist er dann abgerutscht und somit gleich beim vaginalen Sex geblieben. Der war dann wieder einvernehmlich..
Außer das ich nicht wusste, dass er kein Kondom benutzt hatte, weil ich von den Schmerzen so abgelenkt war. Er hat erst kurz vor Ende gefragt, ob er noch eins benutzen soll oder ob ich Schutz durch die Pille habe. (Ich hatte öfters mal Einnahmefehler) Ich habe ihn am Ende darauf angesprochen und zu der Stealthing Sache meinte er, es sei ein Versehen gewesen.
Zu den analen Erfahrungen meinte er nur, dass wir niemals wieder drüber reden sollten, weil ihm das sehr unangenehm war.
Lange Story kurze Frage…
War es eine Straftat, obwohl wir danach noch einvernehmlichen Sex hatten? Ich habe ja nur, nein es tut weh gesagt und Monate vorher, dass ich kein Anal möchte. Ich habe aber nie das Wort „Stop“ benutzt.
in der Form war es einmalig. Nur einmal hatte ich noch sehr dolle Schmerzen und wollte das er aufhört, aber da er mich ins Kissen gedrückt hatte konnte ich nicht sprechen. Ich hatte zwar gemeint und verkrampft, aber das hatte er alles nicht gemerkt.
Also kann man schon sagen, dass es eine einmalige Sache war.
3 Antworten
Ja das ist so wie du das schilderst relativ eindeutig.
Seit 2016 gilt mit dem neuen Sexualstrafrecht der Grundsatz „nein heißt nein!“ sich zu wehren wäre nichtmal nötig gewesen. Es reicht wenn der Täter erkennt, dass das Opfer nicht will.
Wenn du dich sogar dagegen gewehrt hast dann ist das auch eine ganz klare Nummer, weil so jede Behauptung von wegen „ja ich wusste aber nicht, dass sie nicht will“ haltlos ist.
Ich kann bei sowas, auch wenn es sich natürlich leichter sagt als es zu machen, auch nur zur Strafanzeige ermutigen. Jemand der solche Grenzen überschreitet macht das mit Sicherheit nicht nur ein einziges mal und muss zur Verantwortung gezogen werden.
Nachtrag: ich habe dir hier sonst auch nich Infos dagelassen falls du einen Ansprechpartner brauchst
Vielen Dank. Ich denke mit jemandem reden wäre gut. Schon als Kind wurde ich missbraucht und das macht es irgendwie schlimmer. Deswegen Dankeschön für das Verlinken und danke für die Mühe, eine Antwort zu verfassen.
Ja, das war ein sexueller Übergriff und ein Eingriff in deine Sexuelle Selbstbestimmung. Das ist strafbar.
Nein. Auch wenn das natürlich in einem möglichen Gerichtsverfahren weniger gut kommt. Was davor oder danach geschieht spielt dabei keine Rolle, oder besser: sollte dabei rechtlich keine spielen (leider spielt es in der Praxis dann nämlich eben doch oft eine Rolle).
Also anzeigen werde ich ihn nicht, dafür liebe ich ihn dann doch noch zu sehr. Aber trotzdem vielen Dank für die Mühe zu antworten. Denn jetzt weiß ich, dass ich das nicht als Normalität ansehen muss :) In Zukunft werde ich trotz blind sein vor Liebe besser auf mich achten.
Ja...
Danke für die Antwort. Aber wie gesagt, danach war es wieder einvernehmlich. Setzt es das davor dann wieder außer Kraft?