Trockensex mit minderjährige verboten?
Hey ^^ Also gestern abend hab ich (14) bei mein Freund (24) ( schon über ein halben Jahr zsm) geschlafen abend hab ich das erste mal mit ihn in sein bed gelegt also zsm mit ihn ich hatte nur Unterwäsche an er auch wir haben zuerst ganz normal gekuschelt und danach hat er halt bisschen an mich rumgefummelt aber hatte da Klamotten also Unterwäsche an und ich habe dann halt schon Lust bekomme und er hat sich dann auf mich gelegt und wir haben dann uns gestreichelt geküsst und haben Bewegung nachgemacht wie Beim S* und wir beide hatten auch einen orgasmus Ist trockensex (also sozusagen s* mit Klamotten) mit einer minderjährige verboten kann er bestraft werden? >..<
5 Antworten
ab 14 darf darf man nach gesetzt her. wenn du damit einverstanden und ohne zwang geschah, ist es nicht strafbar
Solange die Polizei davon nix erfährt ich meine wo kein Kläger da kein Richter.
Wenn ihr euch wirklich liebt dann macht es auch ich bin zwar erst 13 aber finde das jetzt nicht widerlich oder so. :) er ist halt nur etwas älter
du bist 14.Wenn du ihm dein Einverständnis gibst könnt ihr miteinander schlafen...
Ich an seiner Stelle würde es aber vermeiden und warten bis du älter bist...
Beim S* und wir beide hatten auch einen orgasmus Ist trockensex (also sozusagen s* mit Klamotten) mit einer minderjährige verboten kann er bestraft werden? >..<
Es geht nicht um Minderjährigkeit. Die Grenze wird beim Schutzalter gezogen. Du bist 14, er 24. Für 14-15 jährige gilt eine Grenze (bei Sexualpartner) bis 21. Ab 16 Jahren kannst du dir auch einen 80-jährigen nehmen wenn es dir Spaß macht. Als sexuelle Handlung zählen auch Zungenküsse. Wenn jemand davon weiß und es zur Anzeige bringt hätte er definitiv ein Problem und deine Eltern gleich mit dazu wenn sie davon wissen.
Rechtlich sieht es so aus (auch wenn es hier und anderswo immer wieder falsch wiedergegeben wird):
Ab 14 kannst Du Sex mit Gleichaltrigen oder Älteren haben - Theoretisch auch mit einem 80jährigen. Sobald Dein Partner allerdings über 21 ist, KÖNNTEN Deine Eltern ihn anzeigen, wenn er die "Fehlende Reife" der Jugendlichen ausgenutzt hat - was aber von einem Gutachter bestätigt werden muss! Alleine nur der Hinweis der Eltern auf das Alter der Beteiligten ist NICHT ausreichend! Dabei geht allerdings die rechtliche Definition von Sex schon bei einem Zungenkuss los - "Fummeln", Petting, Trockensex, Oralverkehr usw. fiele dann natürlich erst recht darunter... .
Ab Deinem 16. Geburtstag gibt es dann nun noch Einschränkungen, wenn ihr in einem Abhängigkeitsverhältnis zueinander steht (Ausbilder/Lehrer/Trainer...) oder Geld fließt.
Der Altersunterschied ist dann wieder ein anderes Thema, welches aber nur moralisch gewertet werden kann - und DAS war ja nicht die Fragestellung...
Wie stehen denn Deine Eltern zu Deinem Freund? Befürchtest Du von diesen Ärger?
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Wenigstens eine korrekte Antwort. Bei dieser Frage ist es immer ein Kampf gegen Windmühlen gegen alle,die zu viel CSI oder andere US Serien geguckt haben.
Zuerst hatten die hakt Vorurteile aber eigentlich mögen sie ihn sehr und haben nicht mehr dagegen das i h mit ihn zsm bin ^^