Sex im Schwimmbad - Strafe?

10 Antworten

  • Das "Schlimmste" wäre eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses, worauf auch hohe Bußgelder verhängt werden können. Im allgemeinen geht dem dann aber natürlich der sofortige Rauswurf und ein dauerhaftes Hausverbot voraus.
  • Realistisch zu erwarten ist aber einfach nur der Rauswurf mit Hausverbot. Kaum ein Schwimmbadbetreiber wird so einen Vorfall zur Anzeige bringen. Oftmals erfolgt auch beim ersten Auffallen nur eine Ermahnung, bei guten Bademeistern schon so rechtzeitig, dass noch gar nicht viel passiert ist.
  • Die Reaktion des Bademeisters hängt natürlich auch davon ab, wie öffentlich und provokant ihr vorgeht. Wer sich einen unauffälligen, kaum einsehbaren Platz sucht und Gesehenwerden offensichtlich zu vermeiden sucht, wird eher mit einer Ermahnung davon kommen als jemand, dessen Erektion oder Kopulationsbewegung z.B. von Kindern gesehen werden kann. Letzteres dürfte der einzige realistische Anlass sein, eine Anzeige zu erhalten.
  • Sex beim Baden ist beliebt und gar nicht so selten. Man sollte sich aber Mühe geben, eine geeignete Stelle zu finden und darauf gefasst sein, dass auch die Bademeister darauf achten. So einfach ist der Vollzug im belebten Schwimmbad nicht. Macht euch nicht zu viel Hoffnung auf ungestörtes Liebesspiel.
  • Ratschlag 1: Wenn überhaupt, dann an geeigneter Stelle und so, dass niemand, insbesondere keine Kinder, es mitbekommen können. Typische Salzbecken oder Thermalbecken haben häufig solche Kuschelzonen, Lagunen, Buchten und laden eher dazu ein und dort ist zumindest Kuscheln und Petting oft halbwegs toleriert. Plump irgendwo am Beckenrand quasi in der Öffentlichkeit mit Petting oder gar mehr anzufangen, ist aber einfach nur dämlich und wird zu Ärger führen. 
  • Ratschlag 2: Überlegt euch, wie viele Schwimmbäder es bei euch gibt und ob ein Hausverbot ärgerlich wäre oder nicht. Immerhin gibt es ja auch andere Gründe, ein Schwimmbad aufzusuchen.

1. Hausverbot
2. Strafanzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses ggf. sogar Nötigung >>> je nach Täteralter Geldstrafe oder sogar Sozialstunden im 2-stelligen Bereich

Ja, das kann übel ausgehen, daher sollte man dabei immer das elfte Gebot beachten.

ich empfehle auch: wenn kick, dann Umkleide. Das geht schon.

Eine Anzeige und Hausverbot. 

Könnt ihr das nicht woanders machen, wo nicht unbedingt Kinder zugegen sind?!